Nutzung bereits ausgestellter D-Visa / Neuvisierung
Die bestehenden Einreisebeschränkungen für alle nicht unbedingt notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Eindämmung von COVID-19 können unter Umständen dazu führen, dass eine Nutzung des von der Botschaft ausgestellten nationalen Visums im Rahmen der Gültigkeitsdauer nicht möglich ist. Sobald eine Einreise wieder möglich ist, ist beabsichtigt, für solche Fälle für alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die dies betrifft, eine möglichst schnelles und unkompliziertes Verfahren zur Neuvisierung zu ermöglichen. Voraussetzung dafür wird sein, dass sich nur das Reisedatum, nicht aber der Reisezweck und -ort geändert haben. Über das weitere Vorgehen wird die Botschaft – sobald Einreisen wieder möglich sind – hier zeitnah informieren.