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Aufnahme in der Bundesrepublik als Spätaussiedler

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Wichtiger Hinweis

!!! Wichtiger Hinweis – Verlängerung der Bearbeitungszeiten im Spätaussiedlerverfahren!!!

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und zur Vermeidung einer Verbreitung des Covid-19-Virus hat das Bundesverwaltungsamt einige Veränderungen im Aufnahmeverfahren beschlossen.

Ihre Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kann nur erfolgen, wenn Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung steht, in der Sie sich 14 Tage lang häuslich absondern können. Die Bundesregierung stellt Ihnen und Ihren Angehörigen für den Quarantänezeitraum eine Unterkunft kostenfrei zur Verfügung. Falls Ihre Verwandten ersten Grades (Ehegatten, Eltern oder Kinder) bereits in Deutschland leben, kann die häusliche Absonderung auch privat erfolgen. Ihre Verwandten müssen das Bundesverwaltung per Verpflichtungserklärung vor Einreise informieren, dass sie Ihnen eine Unterkunft für den Quarantänezeitraum bereitstellen. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes entnehmen.

Falls die häusliche Absonderung privat bei Ihren Verwandten ersten Grades erfolgt, müssen Sie die notwendigen Corona-Tests nach Einreise und nach Beendigung der Quarantäne selbst veranlassen und selbst zahlen.

Aufgrund der Veränderungen im Aufnahmeverfahren kommt es auch zu Verzögerungen im Visumverfahren. Sobald die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen, werden Sie unter Vorlage Reisekrankenversicherung, welche die Kosten einer COVID-19-Erkrankung abdecken muss, zur Visumerteilung vorgeladen. Im Anschluss muss die Botschaft das Bundesverwaltungsamt über Ihren gewünschten Einreisetermin informieren und das Bundesverwaltungsamt prüft die Verfügbarkeit eines Quarantäneplatzes für Sie und Ihre Familienangehörige. Die Stellungnahme sollte in der Regel innerhalb von einer Woche vorliegen. Die Visumerteilung kann innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Die Flugbuchung sollte erst erfolgen, nachdem Sie Ihren Pass mit erteiltem Visum erhalten haben. Ihre Ausreise kann sich verzögern, wenn kein Quarantäneplatz für Sie und Ihre Familienangehörige zur Verfügung steht.

Ihre Ausreise muss innerhalb Ihrer Visumgültigkeit, die auf einen Monat beschränkt wird, erfolgen. Soweit Sie nicht innerhalb der Geltungsdauer des erteilten Visums einreisen können, müssen Sie einen neuen Visumantrag stellen. Eine Verlängerung des Visums ist nicht möglich!

Allgemeine Hinweise

Bevor Sie einen Antrag auf Erhalt eines nationalen Visums zur Einreise als Spätaussiedler, Abkömmling, Ehegatte oder Familienangehöriger eines Spätaussiedlers stellen können, benötigen Sie einen Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Den Antrag auf Ausstellung dieses Aufnahmebescheids richten Sie bitte direkt an das BVA. Das BVA prüft im Aufnahmeverfahren, ob Sie die gesetzlichen Grundlagen zur Aufnahme als Spätaussiedler/Familienangehöriger eines Spätaussiedlers erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag. Im Falle einer positiven Entscheidung erteilt das BVA den Aufnahmebescheid.

Sämtliche Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Webseite des BVA

Haben Sie den Aufnahmebescheid erhalten, benötigen Sie für die erste Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein nationales Visum.

Das nationale Visum für Spätaussiedler und ihre Familien wird in der Regel für die ersten 90 Tage des Aufenthaltes erteilt und ermöglicht eine Einreise.

Nach erfolgter Einreise ist die Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes in Friedland erforderlich.

Sobald Ihnen der Aufnahmebescheid des BVA im Original vorliegt und Sie dauerhaft ausreisen wollen, beginnen Sie mit der Vorbereitung Ihres Antrags.

Bereiten Sie Ihren Antrag in den folgenden Schritten vor:

Antragsformular

Füllen Sie das Visum-Antragsformular aus, drucken Sie es in zweifacher Ausfertigung aus und unterschreiben Sie den Antrag und die Belehrung an den dafür vorgesehenen Stellen. Das Antragsformular können Sie hier elektronisch auf Deutsch oder Englisch ausfüllen. Hier finden Sie eine Ausfüllanleitung für das Videx-Antragsformular. Hier noch einmal in PDF (barrierefrei).

Antragsformular deutsch-russisch

Antragsformular deutsch-englisch

Antragsbegründende Unterlagen

Zur Visabeantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

Hinweis: Bitte sortieren Sie alle Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge in 2 vollständigen und nicht gehefteten Sätzen im DIN A4 Format. Die zwei Sätze sollten jeweils eine Kopie der Originalunterlagen in der vorgeschriebenen Reihenfolge enthalten. Der dritte Satz sollte alle Originale in der angegebenen Reihenfolge enthalten. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.

Fremdsprachige Unterlagen sind mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Zeugnisse und Diplome müssen im Original eingereicht werden.

  • 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare auf Erteilung eines nationalen Visums
  • 2 eigenhändig unterschriebene Belehrungen nach §54 Abs.2 Nr.8 i.V.m.§53 AufenthG.
  • 3 aktuelle (nicht älter als 6 Monate) biometrische Passfotos (3,5x4,5cm). Bitte kleben Sie zwei Fotos auf die Antragsformulare und bringen Sie das dritte Foto zusätzlich mit.
  • Ihren gültigen Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig ist, mit 2 Kopien der Personaldatenseite.
  • Original des Aufnahme-/Einbeziehungsbescheides
  • Geburtsurkunde des Antragsstellers/der Antragstellerin mit beglaubigten Übersetzung ins Deutsche
  • Heiratsurkunde mit beglaubigten Übersetzung ins Deutsche

  • Das Antragsformular muss von allen Sorgeberechtigten unterzeichnet sein
  • Originale und Kopien der Reisepässe beider Eltern
  • bei Ausreise mit nur einem Elternteil: eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) notariell beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils

Falls die Bezugsperson (§ 4 BVFG) bereits im Bundesgebiet wohnhaft ist:

  • aktuelle deutsche Meldebescheinigung der Bezugsperson (nicht älter als 1 Monat)
  • Bescheinigung nach § 15 BVFG bzgl. der Bezugsperson

Terminbuchung

Buchen Sie einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen. Termine für die Beantragung eines Visums zur Einreise als Spätaussiedler können Sie ausschließlich über das Terminvergabesystem der Botschaft buchen.

Die Buchung können Sie oder eine Person Ihres Vertrauens jederzeit und kostenfrei vornehmen. Bitte vergessen Sie nicht, für jeden Mitreisenden (auch minderjährige Kinder) einen Termin zu vereinbaren.

Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!
Im Bereich nationaler Visa arbeiten unsere Auslandsvertretungen nicht mit Dienstleistern, Vermittlern oder sonstigen Agenturen zusammen. Insbesondere haben diese externen Anbieter keinen besonderen Zugang zu unserem Terminsystem und können das Prüfverfahren in keiner Weise beeinflussen. Die Bearbeitung Ihres Antrags im Rahmen des Spätaussiedlerverfahrens ist gebührenfrei. Auch die Ausgabe der Merkblätter und die Terminvereinbarung erfolgt gebührenfrei.

Vorsprache und Antragstellung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem vereinbarten Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen entgegen und erfasst Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke. Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich, auch bei minderjährigen Kindern.

Bearbeitung Ihres Antrags

Die für Sie zuständige Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags 14 Arbeitstage. Sind Ihre Unterlagen unvollständig, wird sich die Bearbeitung verzögern.

Auch die Vorlage eines alten Aufnahmebescheids kann zur Verzögerung der Bearbeitung führen.

Wichtig: Bereits gekaufte Flugtickets sind kein Grund für eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags. Die Botschaft rät deshalb kategorisch davon ab, Flugtickets zu kaufen, bevor Sie Ihren Pass mit erteiltem Visum erhalten haben.

Visumerteilung

Sobald die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen, wird sich die Auslandsvertretung mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie auffordern, die Reisekrankenversicherung abzuschließen. Sie benötigen eine Reiserkankenversicherung (gültig für alle Schengenstaaten und für den Zeitraum der Gültigkeit des zu erteilenden Visums, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro und Abdeckung der COVID-Erkrankung).

Prüfung des Visumetiketts

Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die Anzahl der Tage des Visums.

Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich der Auslandsvertretung mit, die das Visum ausgestellt hat.


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