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Deutsche Botschaft Taschkent
Personen, die sich für einen Versand der Wahlunterlagen an die deutsche Botschaft Taschkent entschieden haben, werden nach Eingang der Unterlagen kontaktiert. Die Wahlunterlagen können dann
von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr in der Rechts- und Konsularabteilung
und Freitag (14.02.2025) von 14:00 Uhr bis 16 Uhr an der Hauptpforte
abgeholt werden. Die Abholung muss persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erfolgen.
Abgabefrist der ausgefüllten Wahlunterlagen für die in Usbekistan lebenden Deutschen über den Botschaftskurier ist der 17. Februar 2025, 12 Uhr. Die Abgabe kann jederzeit an der Hauptpforte der Botschaft erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Auswärtige Amt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernimmt und dass eine Nachverfolgung solcher Briefe nicht möglich ist.
Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig zur Briefwahl an, um Ihre Stimme abzugeben.
Für die Versendung der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung an die Wahlämter wird ein kürzerer Zeitraum als sonst üblich zur Verfügung stehen.
Es besteht daher die Möglichkeit der Mitbenutzung des Kurierwegs der Botschaft. Sollten Sie Interesse daran haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular auf dieser Website an uns (Betreff: Briefwahl).
Die Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige der Russischen Föderation mit gültigem Visum weiterhin möglich. Informationen über die aktuell gültigen Voraussetzungen einer Visumserteilung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft Taschkent grundsätzlich nur für Visumanträge von Personen zuständig ist, die im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft in Taschkent ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz haben.
Visumanträge anderer Personen kann die Deutsche Botschaft Taschkent daher grundsätzlich nicht bearbeiten. Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz in Belarus, Russland oder der Ukraine haben bzw. bei Beginn des Krieges hatten.
Ausnahmen gelten nur für russische Staatsangehörige, die ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt - etwa zur Erwerbstätigkeit, zur Aufnahme eines Studiums- beantragen und denen die Beantragung an der für sie zuständigen Auslandsvertretung in Russland aufgrund der möglichen Gefahr, der sie sich durch eine Rückkehr zur Visumbeantragung aussetzen würden, nicht zumutbar ist. Dies kann insbesondere für Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Dissident*innen und Kriegsdienstverweigerer gelten.
Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sog. Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden, sondern muss in Deutschland erfolgen. Einreisevisa zur Beantragung von Asyl können durch die Botschaft nicht erteilt werden.
Informationen über nationale Visa finden Sie auf unserer Webseite hier. Für die Erteilung eines Visums ist in jedem Fall ein gültiger Reisepass notwendig.
Manfred Huterer
Deutschland und Usbekistan als Herzland Zentralasiens stehen seit Jahrhunderten in einem produktiven kulturellen und wirtschaftlichen Austausch. Gemeinsam wollen wir die Zukunft gestalten - für Frieden und Sicherheit auf dem eurasischen Kontinent und in der Welt.
Manfred Huterer
Adresse und Öffnungszeiten
Bezeichnung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Manfred Heinrich Huterer, bevollmächtigter und außerordentlicher Botschafter
Ort
Taschkent
Land
Usbekistan
Adresse
Sharaf Rashidov Ko’chasi, 15, 100017 Taschkent (Als Orientierungspunkt eignet sich das Erdbeben-Denkmal)
Die Rechts- und Konsularabteilung und die Visastelle sind von Mo bis Do 08:00-11:00 Uhr/ 13:00-16:00 Uhr und am Freitag 08:00 -11:00 Uhr geöffnet.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen per an die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Taschkent.
Öffnungszeiten
Botschaft
Montag bis Donnerstag: über Kontaktformular oder telefonisch von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.15 Uhr,
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist für hilfsbedürftige Deutsche in Notlagen ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Achtung! Unter dieser Nummer können keine Auskünfte zu laufenden Verfahren (Visa, Pässe, etc.) erteilt werden! Die Rufbereitschaft gilt zentral für Usbekistan.
Bitte beachten: Die Rufbereitschaft beginnt an den Arbeitstagen jeweils mit Dienstschluss um 17:15 (am Fr. um 14:00)und endet um Mitternacht 24:00 Uhr. An den arbeitsfreien Tagen beginnt die Rufbereitschaft um 08.00 Uhr und endet um Mitternacht 24:00 Uhr.
Behördensprachen im Gastland: Usbekisch und Russisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Hinweis zum barrierefreien Zugang
Hinweis für Anrufer aus Deutschland
Bitte beachten Sie die Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Usbekistan, die während der Sommerzeit 3 Stunden und während der Winterzeit 4 Stunden beträgt.