Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Deutsch-Usbekisches Fachkräftemigrationsabkommen in Kraft getreten

Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, und usbekischer Außenminister, Bakhtiyor Saidov 

Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, und usbekischer Außenminister, Bakhtiyor Saidov , © Bundesregierung/Marvin Ibo Güngör

11.03.2025 - Artikel

Am 5. März 2025 ist das Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen zwischen Deutschland und Usbekistan in Kraft getreten. Das Abkommen ermöglicht ein langfristiges und vertrauensvolles Zusammenwirken in der Frage der Stärkung der regulären Erwerbsmigration.

Während Deutschland in vielen Bereichen Arbeits- und Fachkräfte benötigt, sind viele junge Menschen in Usbekistan an einer guten und qualifizierten Ausbildung und Arbeit in Deutschland interessiert. „Usbekistan ist für uns ein wichtiger Partner in Zentralasien. Es gibt hier ein großes Potential gut ausgebildeter, leistungsbereiter Arbeitskräfte,“ sagt der deutsche Botschafter in Usbekistan, Manfred Huterer.

Das Abkommen war von der Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, und dem usbekischen Außenminister, Bakhtiyor Saidov am 15. September 2024 im Beisein von Bundeskanzler Olaf Scholz und dem Präsidenten der Republik Usbekistan, Schawkat Mirsijojew, unterzeichnet worden. Mit der Ratifizierung auf usbekischer Seite haben nun beide Länder die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt, damit das Abkommen in Kraft treten kann.

Die Vereinbarungen zur Migration von Arbeits- und Fachkräften spiegeln im Wesentlichen die Regelungen des neuen deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wider. Zudem sind Kooperationen bei der Berufsausbildung sowie die Förderung der Mobilität von Studierenden und Auszubildenden in Deutschland vorgesehen.

nach oben