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Urkundenüberprüfung im Rahmen der Amtshilfe

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Foto eines Stempels
Foto eines Stempels© colourbox
Überprüfung usbekischer Personenstandsurkunden


Die Legalisation öffentlicher Urkunden in Usbekistan wurde mit Billigung des Auswärtigen Amtes im Juni 2002 eingestellt, da die Botschaft festgestellt hat, dass die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher usbekischer Urkunden aus Usbekistan nicht gegeben sind. Die Innen- und Justizbehörden der Bundesländer in Deutschland wurden entsprechend unterrichtet. Gem. § 438 Abs. 1 ZPO entscheiden Behörden nun in freier Beweiswürdigung, ob sie ausländische Urkunden als echt ansehen. Die Botschaft kann in Amtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte oder im Rahmen eigener Zuständigkeit bei Visumanträgen auf Familienzusammenführung gutachterlich prüfen, ob eine usbekische Personenstandsurkunde formell und inhaltlich richtig ist, und hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt daher im Ermessen der jeweiligen Behörde, bei der die Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden.

Die deutsche Behörde, die eine Überprüfung der Personenstandsurkunden für Ihre Arbeit benötigt, richtet hierzu ein Ersuchen an die Botschaft. Dazu muss sie konkrete Fragen stellen oder um Globalüberprüfung ersuchen. Für die Übersendung des Amtshilfeersuchens steht den inländischen Behörden der amtliche Kurierweg des Auswärtigen Amtes zur Verfügung.

Die Anschrift lautet wie folgt:

Auswärtiges Amt für Botschaft Taschkent

Kurstr. 36

10117 Berlin.

Dem Ersuchen muss beigefügt sein:

Es ist im Einzelfall möglich, dass die Botschaft zur Bearbeitung eines Überprüfungsersuchens weitere Unterlagen oder ergänzende Angaben benötigt.

Kosten für die Urkundenüberprüfung

Ausstellungsort Taschkent Stadt
100€ für die erste Urkunde
Anderer Ausstellungsort
400€ für die erste Urkunde
jede weitere Urkunde (unabhängig vom Ausstellungsort)
100€

Die Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht ausschließlich mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich zusätzlich auf die Erkundigungen der Botschaft bekannter Vertrauenspersonen stützen muss. Die deutsche Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten.

Nach Abschluss der Überprüfung der Urkunde wird diese mit einer abschließenden Bewertung und Stellungnahme der Botschaft unmittelbar an die ersuchende Behörde oder im Rahmen des Visumsverfahrens an die Ausländerbehörde übersandt. Um die spätere Verwendung der Urkunde zu erleichtern und unnötige weitere Prüfungen zu vermeiden, wird ein entsprechender Prüfvermerk auf der Urkunde angebracht. Die Erledigung des Ersuchens dauert nach bisherigen Erfahrungen etwa 2 Monate ab Erhalt der vollständigen Unterlagen, wenn die Urkunden im Raum Taschkent ausgestellt wurden. Wenn die Urkunden aus weiter entfernt liegenden Regionen stammen, verlängert sich die Bearbeitungszeit aufgrund der notwendigen Reisen. Hinzu kommen noch die Post- und Kurierlaufzeiten für die Übersendung von Deutschland nach Taschkent sowie zurück. Es muss entsprechend mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer gerechnet werden.

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden deutschen Behörde geführt wird.

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.

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