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Visum zur Aufnahme eines Sprachkurses, der nicht der Studienvorbereitung dient

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Wichtiger Hinweis

Wer in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, muss sein im Ausland abgeschlossenes Studium anerkennen lassen. Für die Anerkennung muss eine Fachsprachenprüfung abgelegt werden. Zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung kann man einen Sprachkurs in Deutschland belegen. Grundlegende Sprachkenntnisse (bis mindestens Niveau B1) können grundsätzlich in Usbekistan erworben werden. Der Visumantrag wird in diesen Fällen in der Regel nach §16d Aufenthaltsgesetz bearbeitet.

Für die Antragsannahme von nationalen Visa zur Aufnahme eines Sprachkurses, der nicht der Studienvorbereitung dient, arbeitet die Botschaft Taschkent ab dem 01.Juni 2023 mit dem Dienstleister Visametric zusammen. Bitte wenden Sie sich, am besten mit bereits vollständigen Unterlagen, für einen Termin direkt an Visametric

Terminbuchung

Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen.

Visametric unterstützt Sie dabei, Ihren Antrag zu stellen und übersendet Ihre Unterlagen an die Botschaft. In der Botschaft wird Ihr Antrag geprüft und entschieden. Visametric hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag.

Visametric ermöglicht in der Regel eine schnellere Terminvergabe und geringe Wartezeiten und wird zu einer Servicegebühr von 29,54 Euro (zahlbar in UZS) angeboten.

Die Buchung eines Termins bei Visametric ist gebührenfrei. Das Terminsystem ist für alle Kunden frei zugänglich. Insbesondere haben Reisebüros und sonstige Vermittleragenturen keinen besonderen Zugang zum Terminsystem. Die Botschaft arbeitet mit keinem anderen Dienstleister als Visametric zusammen.


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Anmeldung zum Sprachkurs mit mind. 18 Wochenstunden mit Angaben zu Kursort, Kursdauer, Anzahl der Wochenstunden, Bestätigung der Bezahlung der Kursgebühr
  • Bestätigung der Sprachschule über den Präsenzunterricht
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls Sie berufstätig sind, Nachweise des aktuellen Arbeitgebers
  • Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse
  • Falls Sie für die Dauer des Sprachkurses das Studium oder die berufliche Tätigkeit unterbrechen: Studienbescheinigung und Bestätigung der Universität/des aktuellen Arbeitgebers über die Beurlaubung
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Sprachkurs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Finanzierungsnachweis in Höhe von 1027 Euro pro Monat für die gesamte Dauer des geplanten Sprachkurses

Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt geführt werden:

  • Stipendienbescheinigung einer Stiftung bzw. einer öffentlichen, deutschen Einrichtung i.H.v. monatlich 1027 Euro/netto (falls das Stipendium niedriger ist, muss der Differenzbetrag entsprechend den folgenden Alternativen nachgewiesen werden)
  • Förmliche Verpflichtungserklärung mit dem Aufenthaltszweck Sprachkurs gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Bonität nachgewiesen

oder

  • Nachweis eines Guthabens auf einem deutschen Sperrkonto mit einem monatlichen Verfügungsbetrag von 1027 Euro für die geplante Aufenthaltsdauer. Siehe unten dazu der Hinweis zum Sperrkonto.

Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.

Bei Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorlegen.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland vor der Einreise


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