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Nationales Visum (über 90 Tage)

Artikel

Wichtiger Hinweis

Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!

Die Botschaft arbeitet nicht mit anderen Dienstleistern, Vermittlern oder sonstigen Agenturen zusammen. Insbesondere haben diese externen Anbieter keinen besonderen Zugang zum Terminsystem der Botschaft und können das Prüfverfahren in keiner Weise beeinflussen. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist ausschließlich die von der Botschaft bei Ihrer Vorsprache erhobene Visumgebühr fällig. Wird der Antrag über Visametric abgegeben, kommt eine Servicegebühr hinzu.


Das nationale Visum ist ein Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr erteilt.

Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Hinweis für Familienangehörige von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten

Terminbuchung

Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen.

Für die Antragsannahme von nationalen Visa zum Studium, zur Studienvorbereitung, Studienbewerbung, für die Au-Pair Aufenthalte, zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation und zur Aufnahme einer Berufsausbildung arbeitet die Botschaft Taschkent mit dem Dienstleister Visametric zusammen.

Bitte wenden Sie sich, am besten mit bereits vollständigen Unterlagen, für einen Termin an Visametric

Visametric unterstützt Sie dabei, Ihren Antrag zu stellen und übersendet Ihre Unterlagen an die Botschaft. In der Botschaft wird Ihr Antrag geprüft und entschieden. Visametric hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag.

Visametric ermöglicht in der Regel eine schnellere Terminvergabe und geringe Wartezeiten.

Die Buchung eines Termins bei Visametric ist gebührenfrei. Das Terminsystem ist für alle Kunden frei zugänglich. Insbesondere haben Reisebüros und sonstige Vermittleragenturen keinen besonderen Zugang zum Terminsystem. Die Botschaft arbeitet mit keinem anderen Dienstleister als Visametric zusammen.

In allen anderen Antragskategorien können Sie Ihre Termine für die Beantragung eines nationalen Visums über das Terminvergabesystem buchen.

Ausfüllen des Antragsformulars

Füllen Sie das Visum-Antragsformular aus, drucken Sie es in einfacher Ausfertigung aus und unterschreiben Sie den Antrag und die Belehrung an den dafür vorgesehenen Stellen.

Das Antragsformular können Sie hier elektronisch auf Deutsch oder Englisch ausfüllen. Hier finden Sie eine Ausfüllanleitung für das Videx-Antragsformular. Hier noch einmal in PDF (barrierefrei)

Stellen Sie die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Achten Sie auf Vollständigkeit. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Bitte reichen Sie die nötigen Unterlagen erst zusammen mit Ihrem Antrag ein. Übersenden Sie der Botschaft keine Unterlagen, bevor Sie nicht den Antrag gestellt haben.

Die Botschaft behält sich die Nachforderung weiterer Unterlagen vor. Bitte beachten Sie, dass Ihr Visumantrag nicht bearbeitet werden kann, solange Ihre Antragsunterlagen unvollständig sind.

Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie Ihren Flug erst nach Erhalt des Visums.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Hinweis: Bitte sortieren Sie alle Antragsunterlagen in der angegebenen Reihenfolge im DIN A4 Format, bitte die Unterlagen NICHT heften. Der Antrag sollte eine Kopie der Originalunterlagen in der vorgeschriebenen Reihenfolge enthalten. Sie erhalten die Originale unmittelbar nach Prüfung durch die Visastelle zurück.

Fremdsprachige Unterlagen sind mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Zeugnisse und Diplome müssen im Original eingereicht werden.

  • 1 vollständig in deutscher Sprache ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf Erteilung eines nationalen Visums
  • 1 eigenhändig unterschriebene Belehrung nach §54 Abs.2 Nr.8 i.V.m.§53 AufenthG.
  • 2 aktuelle (nicht älter als 6 Monate) biometrische Passfotos (3,5x4,5cm). Bitte kleben Sie ein Foto auf das Antragsformular und bringen Sie das zweite Foto zusätzlich mit.
  • Ihren gültigen Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig ist, mit 1 Kopie der Personaldatenseite.
  • Antragsteller, die nicht die usbekische Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan haben, reichen zusätzlich (ebenfalls im Original mit einer Kopie) ein: Usbekische Aufenthaltserlaubnis/ Registrierung und Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel für Usbekistan

Minderjährige Antragsteller

Minderjährige Antragsteller reichen zusätzlich folgende Unterlagen (ebenfalls im Original mit zwei Sätzen Kopien) ein:

  • Das Antragsformular sowie die Belehrungen gem. § 54 AufenthG müssen von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein.
  • Notarielle Einverständniserklärung (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate) aller Sorgeberechtigten zur dauerhaften Übersiedlung und Wohnsitznahme zum JEWEILIGEN Aufenthaltszweck in Deutschland
  • Geburtsurkunde

    Falls der Eintrag des Vaters in der Geburtsurkunde auf mündliche Aussage der Mutter erfolgte: Bescheinigung des Standesamtes

  • Falls ein Elternteil verstorben ist oder kein Sorgerecht hat: Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder Gerichtsurteil zur elterlichen Sorge

  • Pässe oder Personalausweise aller Sorgeberechtigten
  • Bei Minderjährigen, die ohne ihre Eltern einreisen, ist gemäß § 80 Abs. 4 AufenthG zusätzlich noch die Benennung einer Person erforderlich, die in Deutschland ihren ständigen Aufenthalt hat und die Personensorge im Bundesgebiet übernehmen kann. Dies ist erforderlich, z.B. für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, die Unterzeichnung des Mietvertrages, die Eröffnung eines Bankkontos etc. Die Benennung des gesetzlichen Vertreters, der den Ausländer im Bundesgebiet betreut, kann in der notariellen Einverständniserklärung erfolgen.
  • Außerdem einzureichen sind: Kopie des Personalausweises/Aufenthaltstitels der bevollmächtigten Person, offizielle Meldebescheinigung und Einverständniserklärung der bevollmächtigten Person

Krankenversicherungsschutz

Bei der Antragstellung ist ein Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz ab dem Zeitpunkt, zu dem die Einreise nach Deutschland erfolgt, vorlegen. Der Gültigkeitszeitraum des Versicherungsschutzes muss grundsätzlich die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums abdecken. Werden Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert, z.B. bei einer Beschäftigung mit Beginn des Arbeitsvertrags bzw. der Aufnahme der Beschäftigung, bei Familienzusammenführung mit der Aufnahme in die Familienversicherung in Deutschland, so ist ein Nachweis darüber vorzulegen. Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland. Zur Einreise ist dann zusätzlich eine private deutsche Incoming- Krankenversicherung (gültig für den gesamten Schengen-Raum und die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts und mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000 Euro, einschließlich Abdeckung der COVID-19 Erkrankung) abzuschließen, bis die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Sobald der gesetzliche Versicherungsschutz in Deutschland besteht, können Sie die Reisekrankenversicherung kündigen. Achten Sie bei Abschluss Ihrer Reisekrankenversicherung deshalb auf die Kündigungsfristen. In allen Fällen, in denen keine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nachgewiesen werden kann, ist der Abschluss einer privaten deutschen Incoming-Krankenversicherung für die gesamten Gültigkeitsdauer des Einreisevisums nachzuweisen. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung NICHT ausreichend. Es werden ausschließlich innerhalb der EU abgeschlossene (Reise-)Krankenversicherungen akzeptiert.

Aufenthaltszweck

Hier finden Sie eine Übersicht der zusätzlich notwendigen Unterlagen entsprechend Ihres Aufenthaltszwecks:

Bildung

Studium

Sprachkurs

Erwerbstätigkeit

Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Arbeitsplatzsuche

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Arbeitsaufnahme als Fachkraft (auch Blaue Karte EU)

Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer

Au-Pair

Freiwilligenaufenthalt (FSJ)

Berufsausbildung

Praktikum

Familiennachzug

Ehegattennachzug

Eheschließung

Kindernachzug

Härtefall

Sonstige Aufenthaltszwecke

Forscher und Wissenschaftler

Wiedereinreise

Hinweise zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

Wenn Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, können Sie ihn bevollmächtigen, für Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der für Ihren zukünftigen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde einzuleiten. Die Gebühr für dieses Verfahren beträgt 411 Euro. Kosten für das Visumverfahren und eine ggfls. nötige Anerkennung Ihrer ausländischen qualifizierten Berufsausbildung fallen zusätzlich an.

Wenn alle Voraussetzungen, die durch die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit zu prüfen sind, erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung. Sobald Sie die Vorabzustimmung erhalten haben, können Sie einen Termin zur Beantragung des Visums buchen.

Bitte buchen Sie einen Termin in der Kategorie „Erwerbstätigkeit als Fachkraft“ und teilen Sie diesen Termin dann der Botschaft per Mail (Kontaktformular) mit. Die Botschaft vergibt Ihnen dann sehr kurzfristig einen Termin.

Bearbeitungsdauer

Die Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Hierbei wird geprüft, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die Botschaft beteiligt auch, sofern erforderlich, innerdeutsche Behörden. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Aufenthaltszweck, so dauert die Bearbeitung von nationalen Visa zur Aufnahme eines Studiums oder einer Erwerbstätigkeit in der Regel 4 bis 6 Wochen, die Bearbeitung von Anträgen auf nationale Visa zur Familienzusammenführung und Sprachkursen 3 bis 6 Monate ab Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungsdauer kürzer oder länger in Anspruch nehmen.

Sobald über den Antrag entschieden wurde, werden Sie von der Botschaft kontaktiert. Die Botschaft kontaktiert Sie auch, wenn weitere Unterlagen erforderlich sind oder sich während der Bearbeitung Fragen zu Ihrem Antrag ergeben. In Einzelfällen kann er erforderlich sein, erneut bei der Botschaft vorzusprechen.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sachstandsanfragen beschleunigen das Visumverfahren nicht. Falls sich im Laufe Ihres Visumverfahrens Rückfragen an Sie ergeben sollten oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, wird die Visastelle sich selbstverständlich unaufgefordert direkt an Sie wenden.

Gebühr

Die Gebühren für ein nationales Visum betragen:

Für volljährige Antragsteller: 75 €

Für minderjährige Antragsteller: 37,50 €

Alle Gebühren sind bei der persönlichen Vorsprache bar in Usbekischen Sum zum aktuellen Wechselkurs zu zahlen. Geldscheine müssen von 2001 und jünger sein und in einem guten Zustand.

Die Visumsgebühr wird im Falle einer Ablehnung nicht zurückerstattet.

Im Falle des Familiennachzuges zu einem deutschen Ehegatten oder einem deutschen minderjährigen Kind sowie beim Nachzug eines minderjährigen ledigen Kindes zu einem deutschen Elternteil werden für das Visum keine Gebühren erhoben. Das Verwandtschaftsverhältnis und die Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen sein.

Visumerteilung und Ausgabe der Pässe

Bei der Antragstellung muss ein Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz ab dem Zeitpunkt, zu dem die Einreise nach Deutschland erfolgt, vorgelegt werden. Der Gültigkeitszeitraum des Versicherungsschutzes muss grundsätzlich die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums abdecken. Werden Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert, z.B. bei einer Beschäftigung mit Beginn des Arbeitsvertrags bzw. der Aufnahme der Beschäftigung, bei Familienzusammenführung mit der Aufnahme in die Familienversicherung in Deutschland, so ist ein Nachweis darüber vorzulegen. Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland. Zur Einreise ist dann zusätzlich eine private Reisekrankenversicherung (gültig für den gesamten Schengen-Raum und die ersten 90 Tage Ihres Aufenthalts und mit einer Mindestdeckungssumme von 30 000 Euro, einschließlich Abdeckung der COVID-19 Erkrankung) abzuschließen, bis die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Sobald der gesetzliche Versicherungsschutz in Deutschland besteht, können Sie die Reisekrankenversicherung kündigen. Achten Sie bei Abschluss Ihrer Reisekrankenversicherung deshalb auf die Kündigungsfristen. In allen Fällen, in denen keine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nachgewiesen werden kann, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für die gesamten Gültigkeitsdauer des Einreisevisums nachzuweisen. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung NICHT ausreichend. Es werden ausschließlich innerhalb der EU abgeschlossene (Reise-)Krankenversicherungen akzeptiert.

Falls Sie den Pass mehr als drei Monate nach Informierung durch die Auslandsvertretung einreichen, wird in der Regel eine erneute Überprüfung Ihres Antrags erforderlich sein. In seinem solchen Fall kann sich die Visumerteilung verzögern.

Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst unter Vorlage der Quittung, die Sie bei Antragstellung erhalten haben, ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Ihr Vertreter muss dazu mit der Quittung und einer von Ihnen eigenhändig unterschrieben Vollmacht vorsprechen. Die Vollmacht muss nicht notariell beglaubigt sein. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie hier.

Die Deutsche Botschaft Taschkent wünscht Ihnen eine gute Reise und einen angenehmen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Ablehnung Ihres Visumantrags - Remonstration

Im Falle der Ablehnung eines Visumantrags werden dem Antragsteller die für die Ablehnung maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Die Ablehnungsbescheide der Visastelle enthalten Hinweise zum jeweiligen Ablehnungsgrund.

Die Konsultation eines Reisebüros oder sonstigen kommerziellen Dienstleisters ist für eine Remonstration nicht erforderlich!

Wenn Sie die Ablehnungsgründe durch Nachreichung weiterer Unterlagen und Erklärungen ausräumen möchten, können Sie gegen die Ablehnung remonstrieren und um erneute Prüfung Ihres Antrages bitten.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Remonstration bis zu 3 Monate dauern kann, in bestimmten Situationen auch länger. Eine sinnvolle Alternative kann deswegen sein, statt einer Remonstration einen neuen Visumantrag zu stellen.

Die Remonstrationsfrist beträgt 1 Monat ab Erhalt des Ablehnungsbescheides. Die Remonstration und im Rahmen der Remonstration nachgeforderte Unterlagen muss schriftlich in deutscher Sprache an die Botschaft per Post übersandt oder dort abgegeben werden. Remonstrationen, die nicht eigenhändig unterschrieben und/oder ohne Vollmacht des Antragstellers eingehen, können nicht bearbeitet werden. Eine Remonstration per E-Mail mit einem eingescannten Schreiben, welches den folgenden Kriterien entspricht, ist ebenfalls möglich.

Die Remonstration sollte enthalten:

  • Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers: Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer, vollständige Postadresse
  • Ablehnungsdatum und Aktenzeichen der Botschaft
  • Begründung, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt scheint, sowie Darlegung, zu welchem Zweck die Reise nach Deutschland erfolgen soll und aus welchen Gründen der Aufenthalt für den Antragsteller wichtig ist
  • gegebenenfalls weitere Dokumente, die die Argumentation stützen und die bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben
  • eigenhändige Unterschrift
  • falls die Remonstration in Vertretung erfolgt: Vollmacht für die vertretende Person

Sobald eine Remonstration frist- und formgerecht in der Botschaft eingegangen ist, wird der Visumantrag erneut umfassend überprüft. Im Remonstrationsverfahren nachgereichte Unterlagen und die im Remonstrationsschreiben enthaltenen Ausführungen werden hierbei berücksichtigt. Wenn die Erteilung des gewünschten Visums möglich ist, wird der Antragsteller zwecks Visumerteilung in die Botschaft eingeladen. Andernfalls erhält er ein Schreiben (Remonstrationsbescheid), in dem die Gründe für die Ablehnung dargestellt werden.

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