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Schengenvisum (bis max. 90 Tage)

Artikel
Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Grundsätzliches

Wenn Sie einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Halbjahr im Schengen-Raum planen, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Mitgliedstaaten des Schengener-Abkommens sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien, und Ungarn.

Die Deutsche Botschaft Taschkent ist zuständig für Ihren Antrag, wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan haben, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Falls Sie nicht die usbekische Staatsangehörigkeit besitzen, fügen Sie Ihrem Visumantrag bitte eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis für Usbekistan bei.

Bitte beachten Sie:

Die Schengenvertretung für Schweden wurde ab dem 21.03.2022 wiederaufgenommen.

Ein Schengen-Visum darf frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise beantragt werden.


Gebühren Schengen-Visum

Anpassung der Gebühren für ein Schengenvisum

Ab dem 11.06.2024 beträgt die Gebühr für ein Schengenvisum 90 EUR; für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 45 EUR (Art. 16 Abs. 1 und 2 Visakodex).

Hintergrund für die Anpassung ist die Überprüfung der Visumgebühr durch die Europäische Kommission, die gem. Art. 16 Abs. 9 des Visakodex alle drei Jahre erfolgt.

Servicepartner Visametric

Die Botschaft ausschließlich mit dem Servicepartner Visametric zusammen. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, einen dritten Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Insbesondere haben diese externen Anbieter keinen besonderen Zugang zur Terminvergabe und können das Prüfverfahren in keiner Weise beeinflussen. Die Terminbuchung bei Visametric erfolgt online.

Visametric arbeitet ebenfalls nicht mit unseriösen Agenturen zusammen.

Sie reichen die Antragsunterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung beim Visaannahmezentrum von Visametric in Taschkent ein.

Antragsformular und antragsbegründende Unterlagen

Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise einreichen. Mit der Vorbereitung sollten Sie bereits beginnen, sobald Sie Reisepläne haben. Hier gelangen Sie zum Antragsformular

Stellen Sie die antragsbegleitenden Unterlagen zusammen. Achten Sie auf Vollständigkeit. Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Bitte reichen Sie die nötigen Unterlagen erst zusammen mit Ihrem Antrag ein. Übersenden Sie der Auslandsvertretung keine Unterlagen, bevor Sie nicht den Antrag gestellt haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Visakategorien:

Besuchsvisum

Geschäftsvisum

Messebesuch

Touristisches Visum

Medizinisches Visum

Visum für LKW-Fahrer

Ferienbeschäftigung für Studierende

Sprachkurs bis max. 90 Tage



Während der Bearbeitung

Das Visum wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. In Einzelfällen kann die Frist verlängert werden, insbesondere wenn Antragsunterlagen unvollständig eingereicht wurden, die Botschaft Rückfragen hat oder eine erneute persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich ist.

Visametric wird Sie informieren, falls im Verfahren noch weitere Unterlagen einzureichen sind.

Den Status Ihres Antrags können Sie jederzeit hier nachverfolgen.

Darüber hinaus gibt die Botschaft innerhalb der Regelbearbeitungszeit keine Auskünfte zum laufenden Verfahren.

Im Übrigen gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder einer schriftlich bevollmächtigten Person beantwortet werden.

Wichtig: Ein bereits gekauftes Flugticket ist kein Grund für eine bevorzugte Bearbeitung Ihres Antrags. Die Botschaft rät aus diesem Grund kategorisch davon ab, Flugtickets zu erwerben, bevor Sie Ihren Pass mit erteiltem Visum erhalten haben.

Rückgabe des Passes

Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet worden ist, übergibt die Botschaft Ihren Reisepass an Visametric. Visametric informiert Sie dann, dass Ihr Pass abholbereit ist.

Sobald Sie Ihren Pass mit Visum erhalten haben, prüfen Sie die Angaben im Visumetikett. Insbesondere prüfen Sie bitte Ihr Lichtbild, die Schreibweise Ihres Namens, Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die Anzahl der Tage des Visums.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Visakodex Schengen-Visa in der Regel mit einem zusätzlichen Zeitfenster von 15 Tagen erteilt werden. Dieses Zeitfenster beeinflusst die Gültigkeit des Visums, nicht aber die Anzahl der Tage, die Sie sich im Schengen-Raum aufhalten dürfen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie in Ihrem Visumetikett einen Fehler entdecken, teilen Sie das bitte unverzüglich dem Annahmezentrum, bei dem Sie Ihren Pass abgeholt haben, mit.

Ändern sich nach Erteilung des Visums Ihre Reisedaten, ist eine Änderung des Visumetiketts nicht mehr möglich. In einem solchen Fall müssen Sie einen neuen Antrag mit neuen Reisedaten stellen.

Einreise

Die Erteilung eines Schengen-Visums berechtigt zur Einreise in alle Schengenstaaten, aber sie begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Die entsprechenden Unterlagen (z.B. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) sollten Sie bei Grenzübertritt auf jeden Fall bei sich führen.

Haben Sie ein deutsches Schengenvisum und ist Deutschland Ihr Hauptreiseziel, ist eine Einreise in den Schengenraum über einen anderen Schengenstaat unproblematisch möglich. Achten Sie darauf, dass Sie in einem solchen Fall auf Aufforderung nachweisen können, dass Sie eine Weiterreise nach Deutschland anstreben.

Wichtig: Ein Schengenvisum erlaubt die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen pro 180 Tage im Schengenraum. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie diese Frist bereits überschritten haben oder wenn Sie prüfen wollen, wann Sie wieder einreisen dürfen, finden Sie hier einen Online-Rechner

Ablehnung Ihres Visumantrags – Remonstration

Im Falle der Ablehnung eines Visumantrags werden dem Antragsteller die für die Ablehnung maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Die Ablehnungsbescheide der Visastelle enthalten Hinweise zum jeweiligen Ablehnungsgrund.

Die Konsultation eines Reisebüros oder sonstigen kommerziellen Dienstleisters ist für eine Remonstration nicht erforderlich!

Wenn Sie die Ablehnungsgründe durch Nachreichung weiterer Unterlagen und Erklärungen ausräumen möchten, können Sie gegen die Ablehnung remonstrieren und um erneute Prüfung Ihres Antrages bitten.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Remonstration bis zu 3 Monate dauern kann, in bestimmten Situationen auch länger. Eine sinnvolle Alternative kann deswegen sein, statt einer Remonstration einen neuen Visumantrag zu stellen.

Die Remonstrationsfrist beträgt 1 Monat ab Erhalt des Ablehnungsbescheides. Die Remonstration und im Rahmen der Remonstration nachgeforderte Unterlagen müssen schriftlich in deutscher Sprache an die Botschaft per Post übersandt oder dort abgegeben werden. Remonstrationen, die nicht eigenhändig unterschrieben und/oder ohne Vollmacht des Antragstellers eingehen, können nicht bearbeitet werden. Eine Remonstration per E-Mail mit einem eingescannten Schreiben, welches den folgenden Kriterien entspricht, ist ebenfalls möglich.

Die Remonstration sollte enthalten:

  • Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers: Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer, vollständige Postadresse
  • Ablehnungsdatum und Aktenzeichen der Botschaft
  • Begründung, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt scheint, sowie Darlegung, zu welchem Zweck die Reise nach Deutschland erfolgen soll und aus welchen Gründen der Aufenthalt für den Antragsteller wichtig ist
  • gegebenenfalls weitere Dokumente, die die Argumentation stützen und die bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben
  • eigenhändige Unterschrift
  • falls die Remonstration in Vertretung erfolgt: Vollmacht für die vertretende Person

Sobald eine Remonstration frist- und formgerecht in der Botschaft eingegangen ist, wird der Visumantrag erneut umfassend überprüft. Im Remonstrationsverfahren nachgereichte Unterlagen und die im Remonstrationsschreiben enthaltenen Ausführungen werden hierbei berücksichtigt. Wenn die Erteilung des gewünschten Visums möglich ist, wird der Antragsteller zwecks Visumerteilung in die Botschaft eingeladen. Andernfalls erhält er ein Schreiben (Remonstrationsbescheid), in dem die Gründe für die Ablehnung dargestellt werden.

Beschwerdemöglichkeiten

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten von MitarbeiterInnen der Botschaft oder von Visametric oder über den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Botschaftspersonals

b. Beschwerde über Visametric

c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.

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