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Aktuelle Informationen für russische Staatsangehörige
Die Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige der Russischen Föderation mit gültigem Visum weiterhin möglich. Informationen über die aktuell gültigen Voraussetzungen einer Visumserteilung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft Taschkent grundsätzlich nur für Visumanträge von Personen zuständig ist, die im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft in Taschkent ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz haben.
Visumanträge anderer Personen kann die Deutsche Botschaft Taschkent daher grundsätzlich nicht bearbeiten. Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz in Belarus, Russland oder der Ukraine haben bzw. bei Beginn des Krieges hatten.
Ausnahmen gelten nur für russische Staatsangehörige, die ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt - etwa zur Erwerbstätigkeit, zur Aufnahme eines Studiums- beantragen und denen die Beantragung an der für sie zuständigen Auslandsvertretung in Russland aufgrund der möglichen Gefahr, der sie sich durch eine Rückkehr zur Visumbeantragung aussetzen würden, nicht zumutbar ist. Dies kann insbesondere für Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Dissident*innen und Kriegsdienstverweigerer gelten.
Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sogenannten Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden, sondern muss in Deutschland erfolgen. Einreisevisa zur Beantragung von Asyl können durch die Botschaft nicht erteilt werden.
Informationen über nationale Visa finden Sie auf unserer Webseite hier. Für die Erteilung eines Visums ist in jedem Fall ein gültiger Reisepass notwendig.