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Visum zur selbständigen Erwerbstätigkeit
Da die für Ihren zukünftigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde zwingend ihre Zustimmung zur Erteilung des Visums geben muss, empfiehlt sich bereits vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde, um den genauen Unterlagenkatalog zu erfragen. Die Anforderungen können je nach Behörde abweichen.
Antragsbegründende Unterlagen
- Aktueller Handelsregisterauszug und notarielle Gründungsurkunde oder
- Notarieller Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Geschäftsführervertrag
- Beschreibung der Geschäftsidee, bestehend aus Firmenprofil, Businessplan, Geschäftskonzept, Kapitalbedarfsplan, Marketingstrategie, Ertragsvorschau; Gewinn- und Verlustrechnung; Liquiditätsvorschau
- Angaben zur Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und Anzahl der voraussichtlich entstehenden Ausbildungsplätze
- Falls zutreffend: Erklärung, inwiefern die angestrebte Tätigkeit die Bereiche Innovation und Forschung positiv beeinflussen wird.
- Finanzierungsplan bzw. Nachweis zur Finanzierung durch Eigenkapital oder durch Kreditzusage
- Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in deutsche Sprache
- Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- falls zutreffend: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse/ sonstiger Fremdsprachenkenntnisse
- Nachweise über einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis oder
- Nachweis einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung oder ausländischer Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren: in Form von Abschlusszeugnissen mit Notenverzeichnis
Nachweis angemessener Altersversorgung bei Antragstellern, die älter als 45 Jahre sind:
- Eigenes Vermögen in jeglicher Form
- Im Aus- und/ oder Inland erworbene Rentenanwartschaften
- Betriebsvermögen/ Investitionssumme
Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.
Bei Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorlegen.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.