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Visum zur Wiedereinreise

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Ein Visum zur Wiedereinreise können Sie in den folgenden Fällen beantragen:

Ihr Reisepass mit deutschem Aufenthaltstitel wurde anlässlich der Beantragung eines neuen Reisepasses von den usbekischen Behörden eingezogen.

Sie haben Ihren Reisepass mit deutschem Aufenthaltstitel verloren oder dieser wurde Ihnen gestohlen.

Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (Scheckkarte) verloren oder diese wurde Ihnen gestohlen.

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen und Sie sind vor maximal sechs Monaten aus Deutschland ausgereist.

Die Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise ist in folgenden Fällen nicht nötig:

Sofern der Aufenthaltstitel für Deutschland durch das Ungültigmachen des alten Passes nicht beschädigt wurde und Sie den alten Pass noch besitzen, können Sie alternativ auch mit dem alten und dem neuen Pass nach Deutschland einreisen.

Auch wenn Sie zusätzlich einen gültigen elektronischen Aufenthaltstitel (Scheckkarte) haben, können Sie mit dem alten und neuen Pass und dem Aufenthaltstitel einreisen.


Da für die Erteilung eines Visums zur Wiedereinreise die Zustimmung der für Sie örtlich zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist, sollten Sie sich bereits vor Antragstellung mit dieser in Verbindung setzen und um Ausstellung einer sog. Vorabzustimmung bitten. Ob die Vorabzustimmung erteilt wird, liegt im Ermessen der Ausländerbehörde. Wird die Vorabzustimmung nicht erteilt, wird die Auslandsvertretung die zuständige Ausländerbehörde im Laufe des Verfahrens beteiligen.

Nach Ankunft in Deutschland wenden Sie sich umgehend an die für Sie zuständige Ausländerbehörde und beantragen dort die Ausstellung eines neuen Aufenthaltstitels.

Zur Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise sind folgende Unterlagen vorzulegen

  • Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers
  • Polizeiliches Verlustprotokoll, sofern Ihr Pass oder Ihre Aufenthaltskarte verloren oder gestohlen wurde
  • Falls vorhanden: Kopien des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltskarte oder Belege zu Ihrem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (Meldebescheinigung/Studentenausweis)

In Einzelfällen kann die Botschaft die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Bei Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorlegen.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

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