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Visum zur Familienzusammenführung im Rahmen der Härtefallregelung

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Bitte beachten Sie, dass ein Visum im Rahmen der Härtefallregel nur erteilt werden kann, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitgliedes dringend angewiesen ist und sich diese Lebenshilfe zumutbar (z.B. infolge einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit) nur in Deutschland erbringen lässt. Umstände, die einen Härtefall begründen, müssen sich stets aus individuellen Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, psychische Not). Keinen Härtefall begründen z.B. ungünstige schulische, wirtschaftliche, oder soziale Verhältnisse im Heimatstaat.

Falls die Familienzusammenführung im Wege der Härtefallregelung aufgrund des Gesundheitszustandes/der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers beantragt wird, kann eine Untersuchung durch den Kooperationsarzt nach Antragstellung erforderlich werden. Nähere Einzelheiten werden Ihnen in diesem Fall von der Auslandsvertretung mitgeteilt.

Zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung im Rahmen der Härtefallregelung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Falls zutreffend: Rentenkontoauszug der letzten sechs Monate in zweifacher Ausfertigung
  • Falls zutreffend: Behindertenausweis
  • Nachweis über den Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehepartners)
  • Aktuelles (im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate) ärztliches Attest mit detaillierter Darstellung des Gesundheitszustandes
  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zu dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen, zu dem der Nachzug erfolgen soll (z.B. Geburtsurkunde oder Adoptionsurkunde, bei Namensänderung des Antragstellers oder des Familienangehörigen: Heiratsurkunde oder Namensänderungsurkunde
  • Nachweis des Aufenthaltsrechts des in Deutschland lebenden Familienangehörigen, zu dem der Nachzug erfolgen soll
  • Bei deutschen Staatsangehörigen: zwei Kopien des deutschen Reisepasses oder Personalausweises
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: jeweils zwei Kopien des ausländischen Passes und des deutschen Aufenthaltstitels
  • aktuelle Meldebescheinigung in zweifacher Kopie

In Einzelfällen können die Auslandsvertretungen die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Bei Antragstellung muss ein Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutzes vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Härtefällen der Krankenversicherungsschutz in der Regel im Rahmen der Überprüfung des Lebensunterhaltes nachgewiesen werden muss. In der Regel ist eine private Krankenversicherung abzuschließen, die mit hohen monatlichen Kosten verbunden ist.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

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