Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum zur Einreise zur Eheschließung
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen
- Kopien der Personaldatenseite des Reisepasses des in Deutschland lebenden Verlobten, zu dem der Zuzug beantragt wird
- Kopien der Seiten der Reisepässe beider Verlobten, auf denen Ein-und Ausreisestempel angebracht sind
- falls zutreffend: Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Verlobten, zu dem der Zuzug beantragt wird
- Aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten
- Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1
- Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind. Die Anmeldung zur Eheschließung verliert ihre Gültigkeit nach sechs Monaten ab Ausstellungsdatum. Kann die Ehe nicht innerhalb dieser Frist geschlossen werden, kann dies zur Folge haben, dass der/die ausländische Verlobte in sein Heimatland zurückkehren muss.
Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.
Bei Antragstellung muss ein Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorgelegt werden.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.
Nachweis über bereits erworbene Deutschkenntnisse
Wenn Sie ein Visum zum Ehegattennachzug oder zur Eheschließung in Deutschland beantragen, müssen Sie vor Einreise nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse besitzen. Einfache Deutschkenntnisse sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf der „Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“.