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Visum zum Ehegattennachzug

Artikel

Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger sind von den Gebühren für die Bearbeitung des Visumantrags zum Ehegattennachzug befreit.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Kopien der Personaldatenseite des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehepartners, zu dem der Zuzug beantragt wird
  • Kopien der Seiten der Reisepässe beider Ehepartner, auf denen Ein-und Ausreisestempel angebracht sind
  • falls zutreffend: Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Ehepartners, zu dem der Zuzug beantragt wird
  • Aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Ehepartners
  • Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • falls zutreffend: Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1

Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.

Bei der Antragstellung muss eine Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorgelegt werden.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

Nachweis über bereits erworbene Deutschkenntnisse

Bitte beachten Sie beim Nachweis der erworbenen Deutschkenntnisse folgendes Merkblatt!







Urkundenüberprüfung

Das Bestehen einer familiären Beziehung als Grundlage für die Antragstellung muss durch Personenstandsurkunden nachgewiesen werden. Im Regelfall müssen usbekische Personenstandsurkunden im Rahmen eines Urkundenüberprüfungsverfahrens überprüft werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Botschaft im Einvernehmen mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Personenstandsurkunden aus Drittstaaten bedürfen unter Umständen eines Echtheitsnachweises in Form der Legalisation oder Apostille.


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