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Visum zum Freiwilligenaufenthalt (FSJ, BFD, FÖJ)
Antragsbegründende Unterlagen
- Unterschriebener Vertrag/ Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland
- Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- selbstständig verfasstes und eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zu Ihrer beruflichen Perspektive nach dem Freiwilligendienst mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
- falls zutreffend: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung, Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers
- falls zutreffend: Nachweis über bereits erworbene deutsche Sprachkenntnisse oder Bestätigung der Einsatzstelle/des Trägers, dass auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird und die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erworben werden.
- Führungszeugnis
Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.
Bei Antragstellung muss ein Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorgelegt werden.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.
Hinweise
Hinweis zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) einschließlich Weltwärts Süd-Nord-Komponente: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein. Für eine Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst besteht keine Altersbegrenzung. Eine Teilnahme an dem Programm von „Weltwärts Süd-Nord“ ist zwischen dem 18. und 29. Lebensjahr möglich.
Hinweis zu den Jugendfreiwilligendiensten (Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)): Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein. Eine Teilnahme ist zwischen dem 16. und 27. Lebensjahr möglich.
Hinweis zum Europäischen Freiwilligendienst (EFD): Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/der Freiwilligen unterzeichnet sein. Die aufnehmende Organisation trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der/s Freiwilligen. Der/die Freiwillige erhält zudem zusätzlich ein monatliches Taschengeld in Höhe von derzeit 110,00 €. Sprachkenntnisse sind keine Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am EFD. Die aufnehmende Organisation unterstützt die/den Freiwillige/n beim Spracherwerb durch das von der EU-Kommission angebotene Online-Sprachlern-Tool (Online Linguistic Support) und ggf. durch separat angebotene Sprachkurse. Eine Teilnahme an dem Programm des EFDs ist zwischen dem 17. und 30. Lebensjahr möglich.