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Visum für einen Au-Pair-Aufenthalt
Wichtiger Hinweis
Für die Antragsannahme von nationalen Visa für einen Au-Pair-Aufenthalt arbeitet die Botschaft Taschkent mit dem Dienstleister Visametric zusammen. Bitte wenden Sie sich, am besten mit bereits vollständigen Unterlagen, für einen Termin direkt an Visametric.
Über die Au-Pair-Beschäftigung erhalten Sie die Möglichkeit, bei gleichzeitiger Unterbringung und Beschäftigung in einer Gastfamilie in Deutschland Ihre deutschen Sprachkenntnisse zu vervollkommnen und dabei Deutschland kennen zu lernen.
Der Au-Pair-Aufenthalt muss mindestens 6 Monate und darf maximal 12 Monate betragen. Eine Verlängerung oder Wiederholung des Au-Pair-Aufenthaltes ist nicht möglich.
Deutsche Sprachkenntnisse (s. Punkt 2): Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Visums. Das bedeutet, dass Sie bereits bei Antragstellung über ein gutes Hörverständnis verfügen und in der Lage sein müssen, einfache Dialoge auf Deutsch zu führen.
Altersgrenze: Bei Beginn der Au-Pair-Beschäftigung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Antragstellung muss vor Erreichen des 27. Lebensjahrs erfolgen.
Bewerbung und Vermittlung: Sie können eine Au-Pair-Vermittlungsagentur nutzen oder sich selbst um eine Stelle bei einer Gastfamilie bemühen. In der Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wenn in der Gastfamilie Deutsch nur als Familiensprache gesprochen wird, kann das Visum nur erteilt werden, wenn Sie nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Verwandte kommen nicht als Gasteltern in Frage.
Über die gegenseitigen Rechte und Pflichten müssen Sie und Ihre Gastfamilie einen schriftlichen Vertrag abschließen. Neben den im Vertrag bestimmten Pflichten müssen Sie keine weiteren Aufgaben übernehmen, wenn Sie dies nicht ausdrücklich wollen. Kommt es zwischen Ihnen und Ihrer Gastfamilie diesbezüglich zu einer Konfliktsituation, zögern Sie bitte nicht, sich bei den deutschen Behörden zu melden und um Hilfe zu bitten.
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen
- Von der Gastfamilie und von Ihnen unterschriebener Au-Pair-Vertrag
- Von den Gasteltern ausgefüllter Fragebogen für die Gastfamilie
- Einladungsschreiben der Gasteltern
Erweiterte Meldebescheinigung der Gasteltern, in der auch die zu betreuenden Kinder aufgeführt sind
- Kopien der Pässe der Gasteltern
- Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1
- Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
- Falls zutreffend: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung, Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers
- Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
- Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben, in welchem detailliert die Gründe für den beabsichtigten Au-pair-Aufenthalt und Pläne für die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden, mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
Führungszeugnis der/des Antragstellers/in
Krankenversicherungsschutz Bei der Antragstellung muss ein Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung für Au-Pair für den Zeitraum von 1 Jahr vorgelegt werden.
Zusätzlich zum Antrag ist schriftlich zu bestätigen, dass Sie die Informationen der Bundesanstalt für Arbeit zur Au-Pair-Tätigkeit erhalten und auch verstanden haben.
Diese Empfangsbestätigung fügen Sie bitte ausgedruckt und unterschrieben Ihrem Antrag bei.
Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.
Terminbuchung
Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen.
Für die Antragsannahme von nationalen Visa für eine Au-Pair-Aufenthalt arbeitet die Botschaft Taschkent mit dem Dienstleister Visametric zusammen. Visametric unterstützt Sie dabei, Ihren Antrag zu stellen und übersendet Ihre Unterlagen an die Botschaft. In der wird Ihr Antrag geprüft und entschieden. Visametric hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag.
Visametric ermöglicht in der Regel eine schnellere Terminvergabe und geringe Wartezeiten und wird zu einer Servicegebühr von 29,54 Euro (zahlbar in UZS) angeboten.
Die Buchung eines Termins bei Visametric ist gebührenfrei. Das Terminsystem ist für alle Kunden frei zugänglich. Insbesondere haben Reisebüros und sonstige Vermittleragenturen keinen besonderen Zugang zum Terminsystem. Die Botschaft arbeitet mit keinem anderen Dienstleister als Visametric zusammen.