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Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als Forscher

05.03.2021 - Artikel

Das Sperrkonto kann grundsätzlich bei allen in Deutschland zugelassenen Geldinstituten eröffnet werden. Wenn Sie auch die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen, können Sie zwischen dieser und der Aufenthaltserlaubnis als Forscher wählen. Informieren Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung, welcher Aufenthaltstitel für Sie günstiger ist.

Sollten Sie zum Promotionsstudium einreisen, gelten Sie nur dann als Forscher, wenn Sie mit der Hochschule oder einer Forschungseinrichtung einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Wenn Sie ohne Arbeitsvertrag an einem Vollzeitstudienprogramm teilnehmen, müssen Sie einen Antrag auf Erhalt eines Visums zum Studium beantragen.

Zur Beantragung eines Visums zu Forschungszwecken sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Fremdsprachige Unterlagen sind mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen.

  • 2 vollständig in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung eines nationalen Visums
  • 2 eigenhändig unterschriebene Belehrungen gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
  • 3 aktuelle biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, Größe 3,5 x 4,5 cm (Bitte kleben Sie auf beide Antragsformulare bereits jeweils ein Foto und bringen das dritte Foto zusätzlich mit.) (Fotomustertafel)
  • Gültiger Reisepass mit Unterschrift des Passinhabers + zwei Kopien der Datenseiten des Passes. Der Pass muss bei Visumerteilung noch mindestens 3 Monate gültig sein und muss

    mindestens zwei leere Seiten enthalten

  • aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)

    • falls keine Namensänderung erfolgte: elektronischer Auszug aus e.gov in zweifacher Ausfertigung
    • falls eine Namensänderung erfolgte: Führungszeugnis des Amts für Statistik der kasachischen Staatsanwaltschaft mit Angabe des Geburtsnamens und aller früheren Ehenamen im Original mit Apostille + zwei Kopien
    • falls eine Vorstrafe besteht: die entsprechenden gerichtlichen Urteile im Original + zwei Kopien
  • Aufnahmevereinbarung zwischen der Forschungseinrichtung und dem Forscher im Original + 2 Kopien
  • Finanzierungsnachweis in Höhe von 1027 Euro pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer, sofern kein Arbeitsverhältnis mit der Forschungseinrichtung besteht. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als einem Jahr muss die Finanzierung bei Antragstellung nur für das erste Jahr nachgewiesen werden.

Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt erbracht werden:

  • Nachweis eines Stipendiums durch Stipendienzusage und Stipendienurkunde im Original+ zwei Kopien; falls das Stipendium monatlich weniger als 1.027 Euro beträgt, muss der Differenzbetrag entsprechend einer der folgenden Alternativen nachgewiesen werden:
  • Aktuelle (nicht älter als 6 Monate) förmliche Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG zum Aufenthaltszweck „Forscher“ und mit nachgewiesener Bonität im Original + zwei Kopien
  • Nachweis über die Einrichtung eines Sperrkontos bei einer deutschen Bank mit einem monatlichen Verfügungsbetrags in Höhe von 1.027 Euro für die geplante Aufenthaltsdauer in zweifacher Ausfertigung. Das Sperrkonto kann grundsätzlich bei allen in Deutschland zugelassenen Geldinstituten eröffnet werden. Anbieter, die diesen weltweit Service anbieten, finden Sie auf unserer Webseite.
  • Nachweis über ausreichendes Guthaben auf einem usbekischen Konto im Original + zwei Kopien. Im Laufe des Visumsverfahrens kann die Eröffnung eines Sperrkontos verlangt werden.
  • Falls die Forschungseinrichtung nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird: Kostenübernahmeverpflichtung der Forschungseinrichtung. Die Übernahmeverpflichtung muss den Lebensunterhalt und eine evtl. Abschiebung des Ausländers bis zu sechs Monate nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung umfassen. Vorzulegen im Original + 2 Kopien
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs in zweifacher Ausfertigung
  • Falls vorhanden: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse im Original + 2 Kopien
  • Nachweis über Ihren Hochschulabschluss: Abschlusszeugnis mit Notenverzeichnis im Original + zwei Kopien

In Einzelfällen kann die Botschaft die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Bei Antragstellung muss ein Nachweis über einen bestehenden Reisekrankenversicherungsschutz vorgelegt werden.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.

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