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Visum zur Aufnahme eines Praktikums

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Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Praktikumsvertrag mit folgenden Angaben: Anschrift und Kontaktdaten des Arbeitgebers, Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit, monatliches Brutto-Entgelt in EUR, Zeitraum des Anstellungsverhältnisses, Tätigkeitsbezeichnung
  • vom Arbeitgeber unterschriebener, konkreter Praktikumsplan
  • falls zutreffend: Nachweise über bereits erworbene Deutschkenntnisse / ggf. Englischkenntnisse
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • Falls zutreffend: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung, Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zur beruflichen Perspektive nach dem Praktikum mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache

Bei studienfachbezogenen Praktika müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Immatrikulationsbescheinigung und Kopie des Studienbuches Ihrer Universität mit Angabe, in welchem Fach-Semester Sie sich befinden und in welchem Jahr Sie voraussichtlich Ihr Studium abschließen werden
  • Kopie der Immatrikulationsbescheinigung auf dem Formular der Bundesagentur für Arbeit
  • Einvernehmen der für Ihren zukünftigen Aufenthaltsort zuständigen Bundesagentur für Arbeit
  • Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann ein studienfachbezogenes Praktikum in Deutschland durchführen können, wenn Ihre Hochschule in der Datenbank ANABIN mit dem Status „H+“ eingetragen ist.
  • Das Brutto-Entgelt muss dem Mindestlohn entsprechen. Falls eine Ausnahme von der Mindestlohnpflicht besteht (z.B. studienfachbezogenes Pflichtpraktikum) muss die Finanzierung in Höhe von 934 Euro/netto pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer sichergestellt sein. Falls Ihre Praktikumsvergütung gem. Praktikumsvertrag weniger als 934 Euro/netto pro Monat beträgt, ist der Differenzbetrag für die geplante Aufenthaltsdauer in Form eines alternativen Finanzierungsnachweises zu erbringen.

Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt geführt werden:

  • Förmliche Verpflichtungserklärung mit dem Aufenthaltszweck Praktikum gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Bonität nachgewiesen, nicht älter als 6 Monate

oder

  • Nachweis des Differenzbetrages auf einem deutschen Sperrkonto mit einem monatlichen Verfügungsbetrag in Höhe des Fehlbetrags.

Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden. Bei Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorlegen.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise


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