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Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte

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Dieses Visum ermöglicht es interessierten ausländischen Fachkräften, die über einen deutschen oder einem deutschen Abschluss vergleichbaren Hochschulabschluss oder eine anerkannte Berufsausbildung verfügen, für maximal sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu reisen, um vor Ort eine ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.

Antragsbegründende Unterlagen

Fachkräfte mit Hochschulabschluss:

  • Nachweise über einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse / ggf. Englischkenntnisse
  • Falls die Aufnahme einer Beschäftigung in einem reglementierten Beruf (z.B. Ärzte, Apotheker, Lehrer) erfolgen soll: Berufsausübungserlaubnis oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis.

Fachkräfte mit Berufsausbildung:

  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1
  • Nachweis einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung oder ausländischer Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren: in Form von Abschlusszeugnissen mit Notenverzeichnis
  • Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung (Gleichwertigkeitsbescheid)
  • Falls die Aufnahme einer Beschäftigung in einem reglementierten Beruf (z.B. Ärzte, Apotheker, Lehrer) erfolgen soll: Berufsausübungserlaubnis oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis

Außerdem:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft) mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche, ggf. zu Kontakten mit potentiellen Arbeitgebern (Mailausdrucke, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen)
  • Nachweis zur Unterkunft für den gesamten Zeitraum: unterschriebener Mietvertrag/ Hotelreservierung/ formlose Einladung in deutscher Sprache mit Angaben von Namen, Vorname, Geburtsdatum des Einladers und des Eingeladenen, Angabe der Adresse des Einladers, Zeitraum des Aufenthalts, Datum und handschriftlicher Unterschrift des Einladers, Pass- oder Personalausweiskopie des Einladers, falls Einlader nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels.

Finanzierungsnachweis in Höhe von 1027 Euro pro Monat für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Bei Antragstellung sind also finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 6.162 Euro und zusätzlich Mittel in Höhe von 500 Euro für eine eventuelle Ausreise aus Deutschland nachzuweisen.

Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt geführt werden:

  • Förmliche Verpflichtungserklärung mit dem Aufenthaltszweck Arbeitsplatzsuche gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Bonität nachgewiesen, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis eines Guthabens auf einem deutschen Sperrkonto mit einem monatlichen Verfügungsbetrag von 1.027 Euro für die geplante Aufenthaltsdauer. Siehe dazu der Hinweis zum Sperrkonto

Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.

Bei der Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorlegen.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Informationen zur Anerkennung bzw. Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses finden Sie hier.

Eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen müssen Sie durchführen wenn:

  • Ihr Abschluss als „bedingt vergleichbar“ in der Datenbank geführt ist.
  • Ihre Hochschule als „H-“ in der Datenbank geführt ist.
  • Ihr Abschluss und/oder Ihre Hochschule nicht in der Datenbank eingetragen sind.

Informationen zur Anerkennung Ihrer Berufsausbildung finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Fachkräftemigration finden Sie im Fachkräfteportal

oder hier.

Nachweis über bereits erworbene Deutschkenntnisse

Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland vor der Einreise


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