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Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (16d AufenthG)
Wichtiger Hinweis
Für Personen mit einem Hochschulabschluss, die in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten (z.B. Gesundheitsberufe, Pflegeberufe), sowie für Personen mit einer ausländischen Berufsausbildung ist es möglich ein Visum zu erhalten um Maßnahmen in Deutschland vorzunehmen, die der Anerkennung ihrer Qualifikation dienen. Hierbei kann es sich um theoretische, wie auch praktische Maßnahmen handeln.
Hierfür ist besonders wichtig, dass bereits vor der Antragstellung das entsprechende Anerkennungsverfahren durchgeführt wurde und ein Defizitbescheid vorliegt.
Mehr Informationen zur Anerkennung erhalten Sie hier. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zum Anerkennungsverfahren direkt an die Experten.
Für die Antragsannahme von nationalen Visa zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation arbeitet die Botschaft Taschkent ab dem 01.Juni 2023 mit dem Dienstleister Visametric zusammen. Bitte wenden Sie sich, am besten mit bereits vollständigen Unterlagen, für einen Termin direkt an Visametric.
Terminbuchung
Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen.
Visametric unterstützt Sie dabei, Ihren Antrag zu stellen und übersendet Ihre Unterlagen an die Botschaft. In der Botschaft wird Ihr Antrag geprüft und entschieden. Visametric hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag.
Visametric ermöglicht in der Regel eine schnellere Terminvergabe und geringe Wartezeiten und wird zu einer Servicegebühr von 29,54 Euro (zahlbar in UZS) angeboten.
Die Buchung eines Termins bei Visametric ist gebührenfrei. Das Terminsystem ist für alle Kunden frei zugänglich. Insbesondere haben Reisebüros und sonstige Vermittleragenturen keinen besonderen Zugang zum Terminsystem. Die Botschaft arbeitet mit keinem anderen Dienstleister als Visametric zusammen.
Antragsbegründende Unterlagen
- Defizitbescheid oder Zwischenbescheid der für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation zuständigen Stelle in Deutschland, aus dem hervorgeht, dass für die Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis in einem in Deutschland reglementierten Beruf oder für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsausbildung mit einer in Deutschland erworbenen Qualifikation Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen oder weitere Qualifikationen erforderlich sind. Bei reglementierten Berufen kann auch festgestellt werden, dass lediglich eine Kenntnisprüfung, eine Eignungsprüfung und/oder eine Sprachprüfung erforderlich ist.
- Falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit Weiterbildungsplan oder Prüfungsvorbereitungskurse, Anmeldung zur Kenntnisprüfung und/oder Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung
- Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation
- für Akademiker, die in Deutschland in einem reglementierten Beruf tätig sein möchten (z.B. Ärzte, Lehrer, Rechtsanwälte): Abschlusszeugnis Ihres Hochschulabschlusses mit Notenverzeichnis
- für Fachkräfte mit Berufsausbildung: Abschlusszeugnis Ihrer Berufsqualifikation mit Notenverzeichnis
- Falls vorhanden: Nachweis über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildung
- Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs in zweifacher Ausfertigung
- Nachweis deutscher Sprachenkenntnisse, mindestens auf dem Niveau A2, bei reglementierten Berufen (Pflege- und Gesundheitsberufe) mindestens auf dem Niveau B1
- Falls Sie nicht die erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen, empfiehlt es sich zunächst, ein Visum zum Sprachkurs zu beantragen. Im Einzelfall kann der Spracherwerb im Rahmen der Anpassungsmaßnahme erfolgen. Falls der Spracherwerb im Rahmen der Anpassungsmaßnahme erfolgt, muss gewährleistet sein, dass der Spracherwerb und die Anpassungsmaßnahme innerhalb von 24 Monaten absolviert werden können.
- Nachweis zur Unterkunft für den gesamten Zeitraum, z.B. Hotelbuchung oder Mietvertrag, im Falle einer privaten Unterbringung: unterschriebene Einladung mit Passkopie des Einladers
- Finanzierungsnachweis in Höhe von 1.027 Euro pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer. Falls Sie eine Nebenbeschäftigung ausüben: Finanzierungsnachweis in Höhe von 882 Euro netto / 1.160 Euro brutto pro Monat. Bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als einem Jahr muss bei Antragstellung die Finanzierung nur für das erste Jahr nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
- Förmliche Verpflichtungserklärung gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Aufenthaltszweck: berufliche Anpassungsmaßnahme, Dauer 6-12 Monate, Bonität nachgewiesen
- Nachweis eines Guthabens auf einem deutschen Sperrkonto mit dem entsprechenden monatlichen Verfügungsbetrag in Höhe von 1.027 Euro/monatlich für die geplante Aufenthaltsdauer bzw. für das erste Jahr des Aufenthaltes. Siehe dazu der Hinweis zum Sperrkonto
- Ihren Lebensunterhalt können Sie zusätzlich durch eine von Ihrer Qualifizierung unabhängige Beschäftigung von bis zu 10 Std. je Woche sichern. Als Nachweis dient ein Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsplatzangebot in zweifacher Ausfertigung
- Anmeldung zu einer geeigneten Qualifizierungsmaßnahme mit anschließender Prüfung mit Angaben zur Art und Dauer der Qualifizierungsmaßnahme im Original + zwei Kopien.
Falls Sie parallel zur Qualifizierungsmaßnahme eine Nebenbeschäftigung ausüben:
- von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (siehe Anlage) für eine Ihrer Qualifikation entsprechenden Beschäftigung mit Zusatzblatt A in zweifacher Ausfertigung
Falls Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind:
- von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis mit Zusatzblatt A in zweifacher Ausfertigung
- Verpflichtung des Arbeitgebers, den Ausgleich der festgestellten Defizite innerhalb von zwei Jahren zu ermöglichen in zweifacher Ausfertigung
- Weiterbildungsplan, der erkennen lässt, durch welche praktischen Maßnahmen die festgestellten Defizite ausgeglichen werden in zweifacher Ausfertigung
Falls einschlägig und vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsaufnahme.
Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.
Bei Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorlegen.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.