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Visum zur Aufnahme eines Studiums, zur Studienvorbereitung oder als Studienbewerber

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Wichtiger Hinweis

Für die Antragsannahme von nationalen Visa zum Studium, zur Studienvorbereitung oder Studienbewerbung arbeitet die Botschaft Taschkent mit dem Dienstleister Visametric zusammen. Bitte wenden Sie sich, am besten mit bereits vollständigen Unterlagen, für einen Termin direkt an Visametric.

Studierende, welche ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, können ihren Antrag bei der Botschaft stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Terminvergabesystem.

Terminbuchung

Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen.

Für die Antragsannahme von nationalen Visa zum Studium, zur Studienvorbereitung oder Studienbewerbung arbeitet die Botschaft Taschkent mit dem Dienstleister Visametric zusammen. Visametric unterstützt Sie dabei, Ihren Antrag zu stellen und übersendet Ihre Unterlagen an die Botschaft. In der wird Ihr Antrag geprüft und entschieden. Visametric hat keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und fällt keine Entscheidung über Ihren Antrag.

Visametric ermöglicht in der Regel eine schnellere Terminvergabe und geringe Wartezeiten und wird zu einer Servicegebühr von 29,54 Euro (zahlbar in UZS) angeboten.

Die Buchung eines Termins bei Visametric ist gebührenfrei. Das Terminsystem ist für alle Kunden frei zugänglich. Insbesondere haben Reisebüros und sonstige Vermittleragenturen keinen besonderen Zugang zum Terminsystem. Die Botschaft arbeitet mit keinem anderen Dienstleister als Visametric zusammen.

Antragsbegleitende Unterlagen

Studium

  • Zulassungsbescheid einer deutschen Fachhochschule/ Universität oder
  • Annahmebescheid eines Studienkollegs oder
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis oder
  • falls Sie berufstätig sind, Nachweise des aktuellen Arbeitgebers
  • Nachweise über bereits erworbene Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (für Deutsch: in der Regel DSH-Prüfung oder TestDaF, für Englisch: IELTS-Zertifikat)

Studienvorbereitender Sprachkurs

  • Anmeldung zum studienvorbereitenden Sprachkurs mit mind. 18 Wochenstunden (einschließlich Zahlungsnachweis), Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
  • Bestätigung der Sprachschule über den Präsenzunterricht
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls Sie berufstätig sind, Nachweise des aktuellen Arbeitgebers
  • falls zutreffend: Nachweise über bereits erworbene Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (für Deutsch: in der Regel DSH-Prüfung oder TestDaF, für Englisch: IELTS-Zertifikat)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zum geplanten Studium mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache

Studienbewerber

  • Studienplatzvormerkung einer Fachhochschule/Universität oder
  • Bewerberbestätigung oder
  • Endgültige Mitteilung von UNI ASSIST
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Aufstellung des akademischen und beruflichen Werdegangs mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Selbständig verfasstes, eigenhändig unterschriebenes Motivationsschreiben mit Angaben zum geplanten Studium mit beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Nachweise über bisherige akademische oder schulische Abschlüsse und Diplome in Form eines Abschlusszeugnisses mit Notenverzeichnis
  • falls Sie berufstätig sind, Nachweise des aktuellen Arbeitgebers
  • Nachweise über bereits erworbene Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (für Deutsch: in der Regel DSH-Prüfung oder TestDaF, für Englisch: IELTS-Zertifikat)

Finanzierungsnachweis in Höhe von 934 Euro/netto pro Monat für die geplante Aufenthaltsdauer bzw. einer geplanten Aufenthaltsdauer von über einem Jahr von 11.208 Euro für das gesamte erste Jahr.

Studienbewerber weisen 1027 Euro/netto pro Monat nach. Zu Studienbewerberzwecken dürfen Sie sich maximal 9 Monate in Deutschland aufhalten, daher muss die Finanzierung in Höhe von 9.243 Euro/netto nachgewiesen werden.

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

  • Stipendienbescheinigung einer Stiftung bzw. einer öffentlichen, deutschen Einrichtung i.H.v. monatlich 1027 Euro (falls das Stipendium niedriger ist, muss der Differenzbetrag entsprechend den folgenden Alternativen nachgewiesen werden)

oder

  • Förmliche Verpflichtungserklärung für einen Studienaufenthalt gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Bonität nachgewiesen

oder

  • Nachweis eines Guthabens auf einem deutschen Sperrkonto mit dem entsprechenden monatlichen Verfügungsbetrag in Höhe von 1.027 Euro für die geplante Aufenthaltsdauer bzw. für das erste Jahr des Studiums. Siehe dazu der Hinweis zum Sperrkonto (s. unten).

Bei Aufnahme eines kostenpflichtigen Studiums an einer Privatuniversität sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Kostenplan, aus welchem die Studiengebühren für das erste Jahr hervorgehen,
  • Rechnung/ Beleg der Universität über bereits erfolgte Anzahlung(en)
  • Überweisungsbeleg(e) bereits erfolgter Anzahlung(en)
  • UZB Bankbescheinigung mit entsprechendem Guthaben für die offenen Studiengebühren des ersten Studienjahres

Krankenversicherungsschutz Bei Antragstellung muss ein Nachweis einer privaten deutschen Krankenversicherung für Studenten /Studienbewerber/ Studienvorbereitung für den Zeitraum von 6 Monaten vorgelegt werden.

Minderjährige Antragsteller legen zusätzlich bitte folgende Unterlagen vor.

Im Einzelfall können Unterlagen nachgefordert werden.

Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise


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