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Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise

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Mit einem Sperrkonto können Sie im Visumsantragsverfahren ausreichend finanzielle Mittel nachweisen.

eingefrorenes Geld
Euromünzen © colourbox.de

Das Sperrkonto muss genügend Guthaben enthalten, um die für die Dauer des geplanten Aufenthalts in Deutschland anfallenden Kosten abzudecken, soweit nicht zusätzlich andere Finanzierungsnachweise im Visumverfahren vorgelegt werden. Die geltenden Regelsätze je nach Visum-Kategorie können sind auf der Webseite der Botschaft angegeben. Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrages pro Monat zulassen. Die Informationen zum jeweiligen Betrag können Sie auf der Webseite der Botschaft finden. Die Auflösung des Sperrkontos darf nur mit Zustimmung eines Sperrbegünstigten erfolgen. Der Sperrbegünstigte ist entweder die Auslandsvertretung oder nach Einreise in Deutschland die zuständige Ausländerbehörde. Der Sperrbegünstigte hat keinen Zugriff auf das Sperrkonto.

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