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Information für Studierende nach erfolgter Antragstellung
Wie lange wird mein Antrag bearbeitet?
Die Bearbeitungszeit ist von Antrag zu Antrag unterschiedlich.
Sobald Ihr Antrag der Botschaft vollständig vorliegt, prüft die Botschaft, ob Sie alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und das Visum grundsätzlich erteilt werden kann. Kommt die Botschaft zu einem positiven Ergebnis, wird die innerdeutsche Ausländerbehörde beteiligt, die ebenso die Erteilungsvoraussetzungen prüfen und ihre Zustimmung zur Erteilung des Visums geben muss.
Legen Sie den Finanzierungsnachweis in Form eines deutschen Sperrkontos oder einer Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener Bonität vor, wird die Ausländerbehörde im Schweigefristverfahren beteiligt, d.h. die Zustimmung der Ausländerbehörde gilt als erteilt, wenn sie die Frist nicht innerhalb von 23 Tagen unterbricht. Die Schweigefrist beginnt, sobald die Botschaft Ihren Antrag vorgeprüft hat und zu dem Entschluss gekommen ist, dass das Visum grundsätzlich erteilt werden kann.
Die Schweigefrist kann nicht beginnen, solange Ihr Antrag unvollständig ist. Wurden Sie bei Ihrer Vorsprache gebeten, weitere Unterlagen nachzureichen, beginnt die Frist erst, wenn Sie das letzte fehlende Dokument eingereicht haben und die Botschaft es geprüft hat.
Für DAAD- und Erasmus-Stipendiaten gelten abweichende, kürzere Fristen.
Kann das Visumverfahren beschleunigt werden?
Sie können das Visumverfahren beschleunigen, indem Sie Ihre Antragsunterlagen vollständig vorbereiten. Je besser Sie Ihren Antrag vorbereiten, desto schneller erfolgt die Bearbeitung.
Es ist ein allgemein bekanntes Problem, dass die Zeit zwischen Erhalt des Zulassungsbescheids und Beginn des Studiums für ausländische Studenten häufig knapp bemessen ist. Viele Studenten stehen vor dem Problem, dass die Visumerteilung erst kurz vor Beginn des Semesters erfolgt. Falls Ihr Studium bereits in wenigen Tagen beginnt und Sie noch nicht zur Visumerteilung vorgeladen wurden, teilen Sie Ihrer Universität mit, dass Sie nicht rechtzeitig zum Studienbeginn anreisen können.
Warum wird meine Sachstandsanfrage nicht beantwortet?
Ihre Sachstandsanfragen können nicht beantwortet werden, da die Botschaft keine Auskunft dazu geben kann, wann Ihr Antrag abschließend bearbeitet sein wird. Die Botschaft hat keinen Einfluss darauf, wie schnell die Ausländerbehörde Ihren Antrag prüft und ob / wann sie eine Zustimmung erteilen wird. Die Botschaft kann das Visum nicht erteilen, bis nicht die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.
Ergeben sich im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrags Fragen seitens der Botschaft oder der Ausländerbehörde, wird die Botschaft Sie umgehend selbst kontaktieren. Bleiben Sie aus diesem Grund immer über die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erreichbar.
Muss ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?
Die Reisekrankenversicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein, da auch Ihr nationales Visum für den gesamten Schengen-Raum gültig sein wird und die Möglichkeit besteht, dass Sie über einen anderen Schengen-Staat nach Deutschland einreisen.
Die Mindestdeckungssumme der Reisekrankenversicherung muss 30.000 Euro betragen.
Für DAAD- und Erasmus-Stipendiaten gelten je nach Einzelfall abweichende Regelungen.
Wie lange ist mein nationales Visum gültig?
Das nationale Visum zum Studienaufenthalt wird in der Regel für die ersten 180 Tage Ihres Aufenthalts erteilt, außer, die Ausländerbehörde stimmt der Visumerteilung nur für 90 Tage zu. Studienbewerber erhalten ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen. In Einzelfällen kann das nationale Visum für die Dauer eines Jahres erteilt werden, wenn Sie sich nur maximal ein Jahr in Deutschland aufhalten werden.
Was muss ich nach Ankunft in Deutschland tun?
Umgehend nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Folgendes veranlassen:
- Schließen Sie eine deutsche Krankenversicherung ab.
Ihre Reisekrankenversicherung schützt Sie bei Krankheitsfall auf dem Reiseweg, bzw. bei einer Reise in andere Schengen-Staaten. Sie deckt aber keine Krankheitsfälle in Deutschland ab, sobald Sie angekommen sind. Der Abschluss der örtlichen deutschen Krankenversicherung ist Pflicht. Ihre Universität kann Ihnen Informationen zu deutschen Versicherungsanbietern bereitstellen.
- Beantragen Sie die Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Ihr nationales Visum wird in der Regel für einen Zeitraum von 90 oder 180 Tagen erteilt und muss nach Ankunft in Deutschland in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Zuständig für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Ausländerbehörde an Ihrem deutschen Wohnort. Für die Beantragung des Aufenthaltstitels benötigen Sie einen Termin. Buchen Sie diesen frühzeitig, da die Wartezeit auf einen Termin mehrere Wochen betragen kann. Informieren Sie sich deshalb direkt nach Ankunft auf der Webseite der für Sie zuständigen Ausländerbehörde über Terminvergabe und die für die Beantragung des Aufenthaltstitels nötigen Unterlagen.
In der Regel werden Sie Nachweise zur voraussichtlichen Dauer Ihres Aufenthalts, Ihrer Finanzierung, sowie zum erfolgten Abschluss einer deutschen Krankenversicherung vorlegen müssen.
Die Beantragung eines Aufenthaltstitels ist nicht nötig, wenn Ihr Visum bereits für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes erteilt wurde.
- Melden Sie sich bei Ihrer Meldebehörde an.
In Deutschland besteht Meldepflicht. Umgehend nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich deshalb bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Recherchieren Sie online oder fragen Sie Ihre Betreuer an der Universität, welche Behörde konkret dafür zuständig ist. Dies variiert je nach Aufenthaltsort. Auch bei der Meldebehörde brauchen Sie in der Regel einen Termin zur Vorsprache. Informieren Sie sich deshalb direkt nach Ankunft auf der Webseite der für Sie zuständigen Meldebehörde über Terminvergabe, sowie, welche Unterlagen Sie zur Vorsprache mitbringen müssen.
Wenn Sie Deutschland verlassen oder in eine andere Stadt/Gemeinde innerhalb Deutschlands ziehen, müssen Sie sich von Ihrem bisherigen Wohnort abmelden und an Ihrem neuen Wohnort anmelden