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Visa für ein Sprachkurs bis max. 90 Tage
Die Deutsche Botschaft Taschkent arbeitet offiziell mit der Firma Visametric zusammen. Abgesehen davon arbeitet die Visastelle in keiner Weise mit Versicherungsbüros, Reisebüros oder anderen Dienstleistern zusammen; von den Dienstleistungen dieser Fremdfirmen raten wir ausdrücklich ab.
Wenn Sie Fragen zur Visumbeantragung haben, die trotz der Informationen auf der Website der Botschaft bzw. von Visametric offen geblieben sind, wenden Sie sich bitte direkt an Visametric.
Alle vorgelegten Kopien müssen im Format DIN A4 sein.
Ab dem 11.06.2024 beträgt die Gebühr für ein Schengenvisum 90 EUR; für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 45 EUR (Art. 16 Abs. 1 und 2 Visakodex), zahlbar nur in Usbekischen SUM zum aktuellen Wechselkurs der Visastelle.
Hintergrund für die Anpassung ist die Überprüfung der Visumgebühr durch die Europäische Kommission, die gem. Art. 16 Abs. 9 des Visakodex alle drei Jahre erfolgt.
Für Kinder bis 5 Jahre, für Ehepartner und minderjährige Kinder von Staatsangehörigen der Europäischen Union werden keine Gebühren erhoben.
Hinzu kommen die auf der Website von Visametric veröffentlichten Service-Gebühren.
Folgende Unterlagen sind mit dem Visaantrag vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für ein Schengen-Visum
- Reisepass (Original + 1 Kopie der Personaldatenseite): mindestens 2 leere Seiten für Visa, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig
- 2 aktuelle biometrische Fotos (1 eingeklebt, 1 lose): biometriefähig, weißer Bildhintergrund, 3,5cm x 4,5 cm, ohne Bildbearbeitung!
- Reisekrankenversicherung + 1 Kopie: Geltung für das gesamte Hoheitsgebiet der Schengener Staaten, Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro für die geplante Zahl an Aufenthaltstagen einschließlich einer Zusatzfrist von 15 Tagen. Die Krankenversicherung kann sowohl in Deutschland (durch Einlader oder online) als auch in Usbekistan abgeschlossen werden
- Falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengen-Visa mit Ein- und Ausreisestempeln
- für Antragsteller, die nicht die usbekische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopie der usbekischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung und Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel
Nachweis des Reisezwecks:
- Original + Kopie der Einladung der Sprachschule aus Deutschland mit Name, vollständiger Anschrift und Kontaktdaten der einladenden Organisation, Name und Position des Unterzeichners des Einladungsschreibens, Name und Geburtsdatum des Eingeladenen, Angabe zu Zweck und Dauer des Aufenthalts
- Falls zutreffend: ausdrückliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG Beglaubigungsvermerk der Unterschrift durch eine deutsche Behörde/einen deutschen Notar ODER Pass-/Personalausweiskopie des Einladers
- Falls Einlader nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
Finanzierung der Reise:
- Original + 1 Kopie der förmlichen Verpflichtungserklärung nach §§66-68 AufenthG, erhältlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Diese darf nicht älter als sechs Monate im Zeitpunkt der Antragstellung sein.
UND/ODER
- Falls die Kosten des Aufenthalts durch eine Universität, Schule oder sonstige staatliche Einrichtung getragen werden: Original der Kostenübernahmeerklärung mit Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum des Reisenden, des konkreten Reisezeitraums, und des Umfangs der Kostenübernahme
UND/ODER
- Nachweis der Finanzierung aus eigenen Mitteln: Kontoauszug mit Geldbewegungen der letzten 3 Monate mit Endsaldo, Stempel und Unterschrift der Bank und maximal vor zwei Wochen ausgestellt
- zusätzlich falls zutreffend: sonstige Einkommens- und Vermögensnachweise (Rente, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte)
- Verheiratete Antragssteller können den Kontoauszug des Ehepartners mit Geldbewegungen der letzten 3 Monate mit Endsaldo, Stempel und Unterschrift der Bank und maximal vor zwei Wochen ausgestellt+ Original und Kopie ihrer Heiratsurkunde vorlegen
- minderjährige Antragsteller können den Kontoauszug eines Elternteils mit Geldbewegungen der letzten 3 Monate mit Endsaldo, Stempel und Unterschrift der Bank und maximal vor zwei Wochen ausgestellt + Original und Kopie ihrer Geburtsurkunde vorlegen
Weitere Unterlagen:
- bei Arbeitnehmern: Arbeitsbescheinigung mit Position, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Angabe des Gehalts in den letzten 12 Monaten, Urlaubsgenehmigung für den beabsichtigten Reisezeitraum, Adresse, Telefonnummer (Festnetz), Website/E-Mail und Steuernummer des Arbeitgebers.
- bei Selbstständigen: Firmenregistrierung (Original + 1 Kopie) beim Hokimiat mit Angabe von Steuernummer (STIR/INN) und Firmeninhaber, letzte Steuererklärung.
- bei Rentner: Auszug aus dem Rentenkonto der letzten 6 Monate
- bei Studenten: Original der Studienbescheinigung mit Angaben über Art des Studiums, Studienjahr, Reststudienzeit UND falls die Reise im laufenden Semester stattfindet: Original der Bescheinigung über Unterrichtsbefreiung im Reisezeitraum
- Bei Schülern: Original der Schulbescheinigung UND falls die Reise im laufenden Schuljahr stattfindet: Original der Bescheinigung über Schulbefreiung im Reisezeitraum
- Falls zutreffend: Original und Kopien von Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, gegebenenfalls gültiger Reisepass (Original + Kopie der Personaldatenseite) des Ehepartners
- Falls zutreffend: Belege für Immobilienbesitz, Belege für sonstige Vermögenswerte
Für minderjährige Antragsteller:
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie der Personaldatenseite des Passes der Sorgeberechtigten
- bei 2 Sorgeberechtigten und wenn beide Sorgeberechtigten bei Antragstellung anwesend sind: eigenhändige Unterschriften aller Sorgeberechtigten auf Antragsformular
- wenn nur 1 (von 2) sorgeberechtigte Person bei Antragstellung anwesend ist: notariell beglaubigte Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person zur Visumantragstellung
- bei alleiniger Sorgeberechtigung: Nachweis der alleinigen Sorgeberechtigung (z.B. Gerichtsurteil oder standesamtliche Bescheinigung, ggf. Sterbeurkunde des anderen Elternteils), eigenhändige Unterschrift der sorgeberechtigten Person auf Antragsformular
- falls zutreffend: Kopien der gültigen Schengenvisa der Begleitperson / mitreisenden Eltern / des mitreisenden Elternteils
- falls Minderjährige mit nur einem Elternteil, in Begleitung einer dritten Person oder alleine reisen: Original + Kopie einer notariellen Erklärung mit Übersetzung der nicht mitreisenden Eltern, die die Ausreise in den Schengenraum mit Begleitperson oder alleine im gesamten Gültigkeitszeitraum des beantragten Visums genehmigt.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen verlangen kann, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der oben genannten Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.