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Schengenvisum für LKW-Fahrer
Die Deutsche Botschaft Taschkent arbeitet offiziell mit der Firma Visametric zusammen. Abgesehen davon arbeitet die Visastelle in keiner Weise mit Versicherungsbüros, Reisebüros oder anderen Dienstleistern zusammen; von den Dienstleistungen dieser Fremdfirmen raten wir ausdrücklich ab.
Wenn Sie Fragen zur Visumbeantragung haben, die trotz der Informationen auf der Website der Botschaft bzw. von Visametric offen geblieben sind, wenden Sie sich bitte direkt an Visametric.
Alle vorgelegten Kopien müssen im Format DIN A4 sein.
Ab dem 11.06.2024 beträgt die Gebühr für ein Schengenvisum 90 EUR; für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 45 EUR (Art. 16 Abs. 1 und 2 Visakodex), zahlbar nur in Usbekischen SUM zum aktuellen Wechselkurs der Visastelle.
Hintergrund für die Anpassung ist die Überprüfung der Visumgebühr durch die Europäische Kommission, die gem. Art. 16 Abs. 9 des Visakodex alle drei Jahre erfolgt.
Für Kinder bis 5 Jahre, für Ehepartner und minderjährige Kinder von Staatsangehörigen der Europäischen Union werden keine Gebühren erhoben.
Hinzu kommen die auf der Website von Visametric veröffentlichten Service-Gebühren.
Folgende Unterlagen sind mit dem Visaantrag vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular für ein Schengen-Visum
- Reisepass (Original+1 Kopie der Personaldatenseite): mindestens 2 leere Seiten für Visa, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig
- 2 aktuelle biometrische Fotos (1 eingeklebt, 1 lose): biometriefähig, weißer Bildhintergrund, 3,5cm x 4,5 cm, ohne Bildbearbeitung!
- Reisekrankenversicherung+1 Kopie: Geltung für das gesamte Hoheitsgebiet der Schengener Staaten, Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro für die geplante Zahl an Aufenthaltstagen einschließlich einer Zusatzfrist von 15 Tagen. Die Krankenversicherung kann sowohl in Deutschland (durch Einlader oder online) als auch in Usbekistan abgeschlossen werden
- Falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengen-Visa mit Ein- und Ausreisestempeln
- für Antragsteller, die nicht die usbekische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopie der usbekischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung und Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel
Nachweis des Reisezwecks:
- Original + 1 Kopie Geschäftseinladung der Partnerspedition aus Deutschland: Aus dem deutsch- oder englischsprachigen Einladungsschreiben müssen folgende Angaben hervorgehen: vollständige Anschrift und Kontaktdaten des einladenden Unternehmens, Name/Position des Unterzeichners, Name únd Geburtsdatum des Eingeladenen, Zweck und Dauer des Aufenthalts; Muster einer Geschäftseinladung
- ggf. Passkopie des Einladers oder Beglaubigungsvermerk einer deutschen Behörde / Notar
- Falls Einlader nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
- Original + 1 Kopie der Arbeitsbescheinigung mit Position, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Angabe des Gehalts in den letzten 12 Monaten, Dienstreisegenehmigung für den beabsichtigten Reisezeitraum, Adresse, Telefonnummer (Festnetz), Website/E-Mail und Steuernummer des Arbeitgebers
- Lizenz des Transportministeriums für den Arbeitgeber
- Original + 1 Kopie des gültigen usbekischen LKW-Führerscheins
- ggf. Zertifikat der Weiterbildung für LKW-Fahrer für Auslandsfahrten
- Liste über Nutzung früher erteilter Schengenvisa und Belehrung über die Nutzung von LKW-Fahrer-Visa
Finanzierung der Reise:
- Original + 1 Kopie der förmlichen Verpflichtungserklärung nach §§66-68 AufenthG, erhältlich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Diese darf nicht älter als sechs Monate im Zeitpunkt der Antragstellung sein.
- falls die Kosten des Aufenthalts durch ein deutsches Unternehmen gedeckt werden: Original + 1 Kopie der Geschäftseinladung aus Deutschland mit ausdrücklicher Verpflichtungserklärung gem. §§66-68 AufenthG. Aus dem Einladungsschreiben müssen folgende Angaben hervorgehen: vollständige Anschrift und Kontaktdaten des einladenden Unternehmens, Name und Position des Unterzeichners, Name und Geburtsdatum des Eingeladenen, Zweck und Dauer des Aufenthalts
- Passkopie des Einladers oder Beglaubigungsvermerk einer deutschen Behörde / Notar auf der Geschäftseinladung
- falls die Kosten der Geschäftsreise durch den usbekischen Arbeitgeber gedeckt werden: Dienstreisegenehmigung mit Kostenübernahmeerklärung UND Kontoauszug des Arbeitgebers mit Geldbewegungen der letzten 3 Monate mit Endsaldo, Stempel und Unterschrift der Bank und maximal vor zwei Wochen ausgestellt
Weitere Unterlagen:
- Falls zutreffend: Original und Kopien von Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, gegebenenfalls gültiger Reisepass (Original + Kopie der Personaldatenseite) des Ehepartners
- falls zutreffend: Belege für Immobilienbesitz, Belege für sonstige Einkommens- oder Vermögenswerte
- ausgefüllter Niederschrift
Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretung weitere Unterlagen verlangen kann, sofern diese zur Prüfung des Antrags erforderlich sind. Die Vorlage der oben genannten Unterlagen bedeutet nicht, dass automatisch ein Visum erteilt wird.