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Visa für Forscher/Wissenschaftler

09.01.2023 - Artikel

Ist die Forschungstätigkeit Bestandteil eines Vollzeit-Promotionsstudiums, so ist ein Visum zu Studienzwecken zu beantragen. Nur in Fällen, in denen ein Arbeitsvertrag zwischen der Forschungseinrichtung/Hochschule und dem Doktoranden geschlossen wurde, kann ein entsprechendes Visum als Forscher/wissenschaftlicher Mitarbeiter erteilt werden.

Ein Familiennachzug Ihres Ehepartners und/oder Ihrer minderjährigen Kinder ist grundsätzlich bei einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr möglich, wenn ausreichender Wohnraum und zusätzliche finanzielle Mittel für den Unterhalt der Familie nachgewiesen werden. Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen zum Familiennachzug

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Aufnahmevereinbarung für Forscher oder
  • Vertrag zur Durchführung des Forschungsvorhabens bzw. verbindliches Arbeitsplatzangebot einer Forschungseinrichtung oder deutschen Hochschule mit folgenden Angaben:
    • Forschungseinrichtung (Name mit Anschrift des tatsächlichen Arbeitsortes),
    • Art der wissenschaftlichen Tätigkeit,
    • Beschäftigungsart: Vollzeit oder Teilzeit,
    • Brutto-Entgelt oder Höhe des Stipendiums (mit Angabe, aus welchen Mitteln das Stipendium gewährt wird) in EUR / monatlich,
    • Zeitraum des Anstellungsverhältnisses (befristet bis.../unbefristet).
  • Fest angestellte Wissenschaftler / wissenschaftliche Mitarbeiter, für die keine Aufnahmevereinbarung vorliegt, legen bitte zusätzlich das Formblatt „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ vor. Dieses Formular ist vom zukünftigen Arbeitgeber auszufüllen.
  • ggf. Kostenübernahmeerklärung der Forschungseinrichtung: Grundsätzlich muss sich die Forschungseinrichtung schriftlich zur Übernahme von Kosten verpflichten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach Beendigung der Aufnahmevereinbarung oder des Vertrages entstehen können. Die Kostenübernahmeerklärung ist nicht erforderlich, wenn die Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Anerkennungsverfahrens eine allgemeine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.
  • Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Beträgt Ihr monatliches Entgelt mindestens 2080 Euro (Mindestlohn bei 40h Wochenarbeitszeit), kann von einer Sicherung des Lebensunterhaltes ausgegangen werden. Weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht erforderlich. Sollte eine Vergütung in dieser Höhe nicht vorliegen, so muss die Sicherung des Lebensunterhalts durch entsprechende Nachweise belegt werden, z.B. Stipendium oder Sperrkonto in der Höhe von 1027 Euro/Netto pro Monat.
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Angabe der vollständigen Adressen und Erreichbarkeiten. Sofern Sie diesen nicht auf Deutsch verfassen, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
  • höchster erlangter Hochschulabschluss
  • ggf. Nachweis zu Ihren Sprachkenntnissen

Krankenversicherung

Bei der Antragstellung müssen Sie einen Nachweis über den bestehenden Krankenversicherungsschutz vorlegen. Die Krankenversicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Wohnsitznahme in Deutschland und mit Beginn des Arbeitsvertrags. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.

Ist die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich, so ist für den gesamten Aufenthaltszeitraum eine private Krankenversicherung nachzuweisen. Dabei sollte vorzugsweise eine sog. „Incoming-Versicherung“ abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Achten Sie bitte auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zu Ablehnung des Antrags führen.

Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland

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