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Visa für Ferienbeschäftigung für Studierende

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Wichtiger Hinweis

Einreisen sind nur möglich für bis zu 90 Tage innerhalb von zwölf Monaten für Ferienbeschäftigungen in der Landwirtschaft. Ferienbeschäftigung ist für maximal 90 Tage während der offiziellen Ferien der Universitäten möglich. Die Ferienzeiten müssen von der Universität bestätigt werden.

Die Deutsche Botschaft Taschkent arbeitet offiziell mit der Firma Visametric zusammen. Abgesehen davon arbeitet die Visastelle in keiner Weise mit Versicherungsbüros, Reisebüros oder anderen Dienstleistern zusammen; von den Dienstleistungen dieser Fremdfirmen raten wir ausdrücklich ab.

Wenn Sie Fragen zur Visumbeantragung haben, die trotz der Informationen auf der Website der Botschaft bzw. von Visametric offen geblieben sind, wenden Sie sich bitte direkt an Visametric.

Alle vorgelegten Kopien müssen im Format DIN A4 sein.

Die Visagebühr beträgt 80 Euro, zahlbar nur in Usbekischen SUM zum aktuellen Wechselkurs der Visastelle.

Hinzu kommen die auf der Website von Visametric veröffentlichten Service-Gebühren.

Folgende Unterlagen sind mit dem Visaantrag vorzulegen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular für ein Schengen-Visum
  • Reisepass (Original + 1 Kopie der Personaldatenseite): mindestens 2 leere Seiten für Visa, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig
  • 2 aktuelle biometrische Fotos (1 eingeklebt, 1 lose): biometriefähig, weißer Bildhintergrund, 3,5cm x 4,5 cm, ohne Bildbearbeitung!
  • Reisekrankenversicherung + 1 Kopie: Geltung für das gesamte Hoheitsgebiet der Schengener Staaten, Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro für die geplante Zahl an Aufenthaltstagen einschließlich einer Zusatzfrist von 15 Tagen. Die Krankenversicherung kann sowohl in Deutschland (durch Einlader oder online) als auch in Usbekistan abgeschlossen werden
  • Falls zutreffend: Kopien der in den letzten 3 Jahren erteilten Schengen-Visa mit Ein- und Ausreisestempeln
  • für Antragsteller, die nicht die usbekische Staatsangehörigkeit besitzen: Original + Kopie der usbekischen Aufenthaltserlaubnis/Registrierung und Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel

Nachweis des Reisezwecks:

  • Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit IM ORIGINAL und Kopie (nur das Original wird akzeptiert – Vermittlungsbestätigungen als Fax, pdf-Datei oder Email werden nicht akzeptiert!)
  • Arbeitsvertrag IM ORIGINAL und Kopie (mit Angaben zum Arbeitgeber, Tätigkeitsbezeichnung, Beschäftigungsart, Brutto-Entgelt und Zeitraum des Anstellungsverhältnisses)
  • Bei Arbeitsverträgen mit Personalvermittlungsfirmen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung: Vertrag/Bestätigung des tatsächlichen Arbeitgebers mit Angaben zur/m konkreten Einsatzort/-dauer
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Notenbuch
  • Studentenausweis
  • Studienbescheinigung aus mygov.uz

Finanzierung der Reise:

  • Nachweis der Finanzierung aus eigenen Mitteln: Kontoauszug mit Geldbewegungen der letzten 3 Monate mit Endsaldo, Stempel und Unterschrift der Bank und maximal vor zwei Wochen ausgestellt

Weitere Unterlagen:

  • Nachweis über die Unterkunft in Deutschland (Mietvertrag oder Bestätigung über die Bereitstellung der Unterkunft durch den Arbeitgeber)
  • Falls zutreffend: Original und Ko1pien von Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, gegebenenfalls gültiger Reisepass (Original + Kopie der Personaldatenseite) des Ehepartners
  • Falls zutreffend: Belege für Immobilienbesitz, Belege für sonstige Vermögenswerte

Die Visastelle der Botschaft Taschkent weist darauf hin, dass im Rahmen der Antragsbearbeitung weitere Unterlagen angefordert werden können.

Die Botschaft weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Bearbeitungsgebühr handelt, die im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet wird!

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