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Nachweis über bereits erworbene Deutschkenntnisse
Der Sprachnachweis wird in erster Linie geführt durch das Sprachzeugnis eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt.
Dies trifft derzeit beispielsweise für folgende Sprachzertifikate der Stufe A1 zu:
„Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts e.V.;
„Start Deutsch 1“ der Telc GmbH (The European Language Certificate);
„Grundstufe Deutsch 1“ des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD);
Beispiele für Sprachzertifikate höherer Stufen sind:
„TestDaF“ des TestDaF-Instituts e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau allerdings erst ab Stufe „B2“ GER)
ECL Prüfungszentren (z.B. AFU Privates Bildungsinstitut GmbH; Sprachprüfungsniveau allerdings erst ab Stufe „A2“ GER)
Grundsätzlich ist das Sprachzertifikat ohne Einschränkungen gültig. Im Rahmen des Visumverfahrens muss die Botschaft allerdings sicherstellen, dass die Sprachkenntnisse immer noch bestehen. Insbesondere, wenn das Zertifikat älter als ein Jahr ist, kann die Botschaft Ihre Sprachkenntnisse durch ein persönliches Gespräch auf Deutsch mit Ihnen, erneut überprüfen.