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Todesfall
Benachrichtigung über den Todesfall
Von einem Todesfall im Ausland werden die Angehörigen in Deutschland oft durch Mitreisende oder den Reiseveranstalter informiert. Soweit dies noch nicht geschehen ist und die örtlichen Behörden die deutsche Auslandsvertretung hierüber unterrichten, wird diese so rasch wie möglich die deutsche Polizei um Verständigung der Angehörigen in Deutschland bitten.
Beauftragung von örtlichen Bestattungsunternehmen
Wenn der/die Verstorbene vor dem Auslandsaufenthalt eine Versicherung für den Sterbefall abgeschlossen hat, wird die Versicherung ein örtliches Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragen. Informieren Sie die Versicherung in einem solchen Fall, welche Wünsche Sie für die Bestattung haben.
Können Sie nicht auf eine Versicherung zurückgreifen, müssen Sie eigenständig ein örtliches Bestattungsunternehmen kontaktieren und dieses mit der Bestattung beauftragen.
Eine Urnenbeisetzung oder Einäscherung ist Usbekistan nicht möglich.
Überführung einer Leiche nach Deutschland
Wünschen Sie die Bestattung des Verstorbenen in Deutschland, kann der Leichnam des Verstorbenen aus Usbekistan nach Deutschland überführt werden. Innerhalb Deutschlands darf der Transport eines Leichnams nur durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.
Daher müssen in einem solchen Fall ein örtliches und ein deutsches Bestattungsunternehmen beauftragt werden. In der Regel wird das örtliche Bestattungsunternehmen sich mit dem deutschen Bestattungsunternehmen in Kontakt setzen und die Transportmodalitäten klären. Es empfiehlt sich daher, ein deutsches Bestattungsunternehmen mit Russisch sprechenden Mitarbeitern zu beauftragen.
Wenn der/die Verstorbene vor dem Auslandsaufenthalt eine Versicherung für den Sterbefall abgeschlossen hat, wird die Versicherung die Kontaktaufnahme mit und Auftragsvergabe an beide Bestattungsunternehmen übernehmen.
Andernfalls müssen die Angehörigen eigenständig die zwei Bestattungsunternehmen beauftragen. Für die Überführung einer Leiche nach Deutschland ist ein Leichenpass erforderlich. Hinweise dazu finden Sie weiter unten.
Die Einäscherung einer Leiche in Usbekistan und Überführung einer Urne sind nicht möglich.
Kostenübernahme
Wenn der/die Verstorbene sich vor dem Auslandsaufhalt für den Sterbefall versichert hat, übernimmt die Versicherung entweder die Kosten für eine Bestattung in Usbekistan oder für den Rücktransport des Leichnams nach Deutschland zu den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Klären Sie den zu erwartenden Umfang der Kostenübernahme unbedingt vorab mit der Versicherung. Bestand keine Versicherung, tragen die Angehörigen die Kosten für die Bestattung und die Überführung nach Deutschland. Gerade die Kosten für eine Überführung können erheblich sein. Lassen Sie sich daher vor Auftragsvergabe unbedingt ein detailliertes Angebot vorlegen, um den Kostenrahmen einschätzen zu können.
Eine Übernahme oder Vorstreckung entstehender Kosten oder Zahlung ausstehender Rechnungen durch die Auslandsvertretung ist nicht möglich.
Leichenpass
Für die Ausstellung eines Leichenpasses zwecks Überführung einer Leiche von Usbekistan nach Deutschland sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Pass des/der Verstorbenen bzw. beglaubigte Kopie
- Original der usbekischen Sterbeurkunde mit Apostille
- Todesbescheinigung des Krankenhaus, sofern die Todesursache nicht in der usbekischen Sterbeurkunde vermerkt ist
- Bescheinigung der Gerichtsmedizin, dass der/die Verstorbene an keinen ansteckenden Krankheiten litt
- Bestätigung des hiesigen Bestattungsunternehmens über die ordnungsgemäße Einbalsamierung
- Bestätigung des hiesigen Bestattungsunternehmens über die Einsargung in einem Zinksarg („Lötbescheinigung“)
- Auftragsbestätigung eines deutschen Bestattungsunternehmens unter Angabe seiner Adresse und der Anschrift des Friedhofs
- Flugbuchung für den Transport des Leichnams
- Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 64,07 Euro, zahlbar in bar in UZS jeweils aktuellen Wechselkurs der Botschaft.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten für allgemeine Rechts- und Konsulargelegenheiten der Botschaft.
Bedenken Sie, dass die Botschaft für die Formalitäten keinen Dolmetscher und keine Begleitperson zur Verfügung stellen kann. In der Regel ist das örtliche Bestattungsunternehmen in Usbekistan bereit und in der Lage, sich mit der Beschaffung der notwendigen Unterlagen zu befassen und bei der Auslandsvertretung für den Erhalt des Leichenpasses vorsprechen.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen die Botschaft zu Verfügung.