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Passverlust
Bei Verlust Ihres Reisepasses mitsamt des Visums für Usbekistan kann Ihnen die deutsche Botschaft Taschkent einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Nach Erteilung eines Ausreisevisums durch die usbekischen Behörden können Sie mit diesem Dokument Ihre Heimreise antreten.
Sobald Sie den Verlust Ihres deutschen Reisepasses bemerken, melden Sie den Verlust bei der nächstgelegenen Dienststelle der usbekischen Polizei. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Meldung des Verlusts.
Mit dieser Bescheinigung sprechen Sie während der Sprechzeiten für allgemeine Rechts- und konsularische Angelegenheiten bei der Deutschen Botschaft Taschkent vor. Die Botschaft kann Ihnen einen „Reiseausweis als Passersatz“, der nur zur Rückkehr nach Deutschland berechtigt, ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Identität durch Vorlage geeigneter deutscher Dokumente belegen können. Notfalls muss eine Rückfrage beim zuständigen deutschen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Bitte bringen Sie zur Beantragung des Reiseausweises Folgendes mit:
- Verlustanzeige der usbekischen Polizei
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
- zwei Passfotos
Das Antragsformular für den Reiseausweis finden Sie online (volljährige Antragssteller, minderjährige Antragssteller) oder erhalten es bei Vorsprache in der Auslandsvertretung.
Unter Vorlage des Reiseausweis und der Verlustbescheinigung der Polizei erhalten Sie bei der zuständigen usbekischen Migrationspolizei anschließend ein Ausreisevisum für Usbekistan mit welchem Sie Ihre Rückreise nach Deutschland antreten können.
Personalausweisverlust
Bei Verlust Ihres Personalausweises mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, müssen Sie Ihren Personalausweis unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise für Personen über 16 Jahren verfügen automatisch über eine Online-Ausweisfunktion, davor ausgestellte Ausweise nur dann, wenn Sie die Funktion gesondert aktiviert haben.
Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der Rufnummer +49-116 116 oder +49-30-40 50 40 50 erreichbar (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie den deutschen Mobilfunknetzen; kostenpflichtig aus dem Ausland).
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde veranlassen.
Die Personalausweisbehörde veranlasst dann sofort das Entsperren und informiert die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.