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Deutscher Reisepass

Artikel

Allgemeine Informationen zur Beantragung

Zur Beantragung der u. g. Dokumente ist die persönliche Vorsprache unbedingt erforderlich. Deshalb vereinbaren Sie bitte einen Termin über unser Kontaktformular.

Reisepass - Bearbeitungsdauer: 4 bis 8 Wochen

Die Erteilung eines Reisepasses nimmt in der Regel 4 bis 8 Wochen in Anspruch. In dringenden Fällen kann der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Personen, die z. B. oft in visumpflichtige Länder reisen, können auch die Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses beantragen.

Die Gültigkeit des Passes für Personen ab 24 Jahren beträgt 10 Jahre, für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Personalausweis

Informationen über die Ausstellung des Personalausweises finden Sie hier:

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Kinderreisepass für Kinder bis zu 12 Jahren

Für Kinder kann anstelle eines Reisepasses ein Kinderreisepass beantragt werden. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr ab Ausstellung. Eine Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist möglich, jedoch nur vor Ablauf der Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass manche Staaten die Einreise mit einem Kinderreisepass nicht oder nur mit einem Visum gestatten.

Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn ein Reisepass auch im Express-verfahren nicht rechtzeitig für den benötigten Zweck ausgestellt werden kann. Für die Eilbedürftigkeit benötigt die Vertretung entsprechende Nachweise (z. B. Flugbuchung u. ä.). Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem jeweiligen Nutzungszweck angepasst und beträgt maximal ein Jahr. Bitte beachten Sie, dass manche Staaten die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass nicht oder nur mit einem Visum gestatten.

Wohnsitzänderung im Reisepass (gebührenfrei)

Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, muss die Eintragung des neuen Wohnortes durch die zuständige Auslandsvertretung erfolgen. Folgende Dokumente sind vorzulegen:

Wenn im Pass bzw. Personalausweis ein deutscher Wohnsitz angegeben ist, ist auch die Vorlage einer Abmeldebestätigung erforderlich. Im Reisepass wird nur der Wohnort eingetragen ohne Angabe der genauen Adresse.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • gültiger Pass
  • usbekische Aufenthaltserlaubnis.

Wenn im Pass bzw. Personalausweis ein deutscher Wohnsitz angegeben ist, ist auch die Vorlage einer Abmeldebestätigung erforderlich. Im Reisepass wird nur der Wohnort eingetragen ohne Angabe der genauen Adresse.


Bitte legen Sie bei Antragsstellung folgende DOKUMENTE / UNTERLAGEN vor und beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können.

Alle Dokumente / Unterlagen sind im Original oder öffentlich beglaubigter Kopie vorzulegen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35 x 45mm; Gesichtshöhe 32-36mm, siehe Fotomustertafel
  • bisheriger Reisepass und Personalausweis (bei Verlust/Diebstahl: polizeiliche Verlustanzeige)
  • deutsche Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, wenn die Geburt nicht im deutschen Personenstandsregister eingetragen wurde: ausländische Geburtsurkunde
  • ggf. Nachweis über die Namensführung (deutsche Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, Namensbescheinigung, deutsche Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch)
  • Personenstandsurkunden aus Deutschland sind beim jeweiligen Standesamt erhältlich, auch auf dem Postweg oder per E-Mail bzw. online-Bestellung
  • ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung, Nachweis des Erwerbs aufgrund von Geburt in Deutschland nach dem 01.01.2000 von ausländischen Eltern, bei Spätaussiedlern: Bescheinigung nach § 15 BVFG)
  • ggf. Nachweis über den Erwerb eines Doktortitels, falls dieser nach deutschem Recht geführt werden darf
  • usbekische Aufenthaltserlaubnis
  • Abmeldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland (sofern im Reisepass/Ausweis noch ein deutscher Wohnsitz eingetragen ist oder Sie seit der letzten Passausstellung wieder in Deutschland gemeldet waren). Wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben, ist eine aktuelle Meldebescheinigung (erhältlich beim Bürgeramt Ihres deutschen Wohnsitzes) vorzulegen.
  • Wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird, kann der Passantrag auch bei einer örtlich unzuständigen Auslandsvertretung/Passbehörde gestellt werden. In diesem Fall muss diese jedoch zunächst die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde einholen.

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • persönliche Vorsprache des Minderjährigen und beider Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters

    Sollte nur ein Elternteil zur Antragstellung vorsprechen können, muss der andere Elternteil seine Zustimmung bei einem deutschen oder usbekischen Notar, beim deutschen Bürgeramt oder bei der örtlichen deutschen Auslandsvertretung erteilen. Diese Zustimmung sowie eine beglaubigte Kopie des Passes oder Personalausweises müssen bei Antragstellung im Original vorgelegt werden.

  • Reisepass oder Personalausweis beider Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldebescheinigung der gesamten Familie
  • bei alleinigem Sorgerecht nur eines Elternteils oder bei Vormundschaft: gerichtliche Entscheidung bzgl. Sorgerecht bzw. zur Vormundschaft
  • bei verwitwetem Elternteil: Sterbeurkunde des anderen Elternteils

Vor der Erstausstellung eines Ausweisdokumentes für Kinder ist ggf. die Abgabe einer Namenserklärung/ Geburtsanzeige erforderlich.

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Falls die Urkunden nicht in Deutschland ausgestellt wurden, muss möglicherweise eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit im Rahmen einer Urkundenüberprüfung veranlasst werden.

Für Urkunden, die weder in deutscher noch englischer Sprache ausgefertigt sind, muss in der Regel eine notariell beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein kann.

GEBÜHREN und AUSLAGEN (fällig bei Antragstellung)

GEBÜHREN

MIT Wohnsitz

im Amtsbezirk und in Deutschland abgemeldet

OHNE Wohnsitz

im Amtsbezirk oder in Deutschland noch gemeldet

Reisepass ab 24 Jahre

81,00 €

141,00 €

Reisepass unter 24 Jahre

58,50 €

96,00 €

Zuschlag für Expressverfahren Reisepass

32,00 €

32,00 €

Zuschlag für 48-Seiten-Pass

22,00 €

22,00 €

vorläufiger Reisepass

39,00 €

65,00 €

Kinderreisepass

26,00 €

39,00 €

Verlängerung Kinderreisepass

18,00 €

24,00 €

Wohnsitzänderung

gebührenfrei

nicht möglich

Reiseausweis zur

Rückkehr nach Deutschland

21,00 €

AUSLAGEN

für Telefonate und Telefaxe, sofern im Einzelfall über das normale Maß hinaus erforderlich

nach Anfall

Zahlungsart

Barzahlung in Landeswährung (usbekischer Sum) oder Zahlung mit Kreditkarte von VISA oder Mastercard


Reisepass für volljährige Antragssteller

Hier finden Sie das Antragsformular für volljährige Antragsstellerinnen und Antragssteller

Reisepass für minderjährige Antragssteller

Hier finden Sie das Antragsformular für minderjährige Antragsstellerinnen und Antragssteller.






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