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Seminar zur Prävention und Bekämpfung der Korruption
(v.l.n.r.) Latif Zhalov, Leiter der Abteilung für Korruptionsbekämpfung; OStA Dr. Rüdiger Reiff, Leiter der Amtsstaatsanwaltschaft Berlin, Stellv. Generalstaatsanwältin Svetlana Artikova, Prof. Dr. Bijan Nowrousian, Polizeihochschule Münster, © IRZ
Am 28. und 29. November 2023 fand ein Seminar zur Prävention und Bekämpfung der Korruption in Taschkent statt. Der Schwerpunkt lag diesmal auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen.
Als Fortsetzung der Beratungen zu Korruptionsbekämpfung, die die IRZ in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft der Republik Usbekistan sowie mit der Stadtstaatsanwaltschaft Taschkent in den letzten Jahren durchgeführt hat, fand am 28. und 29. November 2023 ein Seminar zur Prävention und Bekämpfung der Korruption in Taschkent statt. Der Schwerpunkt lag diesmal auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen.
Der Teilnehmerkreis setzte sich sowohl aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft, der Agentur für Korruptionsbekämpfung, des Obersten Gerichts, der Zollbehörde u.a., aber auch aus angehenden Ermittlern von der Akademie der Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Seitens der IRZ nahmen zwei erfahrene deutsche Experten, Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Reiff, Leiter der Amtsanwaltschaft Berlin und Professor Dr. Bijan Nowrousian von der Hochschule für Polizei und Öffentliche Verwaltung NRW in Münster teil. Sie gaben einen Überblick über die aktuelle Situation der Korruptionsbekämpfung in Deutschland. und diskutierten mit den Teilnehmern Themen wie den rechtliche Schutz von Hinweisgebern in Korruptionsfällen, (strafrechtliche) Verantwortlichkeit von Geschäftsführern und von juristischen Personen, compliance in Unternehmen und im öffentlichen Dienst sowie die Strafbarkeit der Bestechung von Parlamentsabgeordneten in Deutschland.
Zahlreiche Fallbeispiele aus der langjährigen Tätigkeit von Dr. Reiff als ehemaliger Leiter der Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und von Prof. Dr. Nowrousian als Staatsanwalt für Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Kiel ergänzten die theoretisch behandelten Themen und veranschaulichten die deutsche Praxis.